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Internet-Lastschriften unter SEPA-Bedingungen


SEPA-Compliance: Kreditwirtschaft verlangt bei Online-Einkäufen schriftliche Einwilligung
Lastschriftverfahren steht beim Online-Shopping vor dem Aus


(17.09.12) - Die beim Online-Shopping weit verbreitete Zahlungsmethode des Lastschriftverfahrens steht vor dem Aus, wenn der europäische Zahlungsraum (SEPA) wie geplant umgesetzt wird. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom hin. Grund ist, dass bei einem Einkauf im Internet künftig eine schriftliche Einwilligung des Kunden für die Abbuchung vom eigenen Konto erforderlich ist. Stichtag für die Umsetzung der entsprechenden SEPA-Verordnung ist der 1. Februar 2014.

Der Bitkom setzt sich deshalb zusammen mit neun weiteren Wirtschaftsverbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ein, die Internet-Lastschrift in ihrer bisherigen Form vorerst zu erhalten. Zunächst sollte die Frist für die Einführung eines neuen Verfahrens um zwei Jahre auf Februar 2016 verschoben werden. Zudem wird die Kreditwirtschaft aufgefordert, bis dahin technisch sichere Internet-Lastschriften unter SEPA-Bedingungen zu ermöglichen. "Beim Einkaufen im Internet eine schriftliche Einwilligung für ein Zahlverfahren zu verlangen, bedeutet praktisch ihr Aus", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. Das Lastschriftverfahren sei eine unkomplizierte Zahlungsmethode, die entscheidend zum Erfolg des E-Commerce in Deutschland beigetragen hat.

Mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums (Single Euro Payments Area - SEPA) soll der Zahlungsverkehr innerhalb der Euro-Zone vereinheitlicht werden. In diesem Rahmen soll auch ein neues Lastschriftverfahren eingeführt werden. Neben einer schriftlichen Einwilligung für den Bankeinzug können die Kreditinstitute laut SEPA-Verordnung auf freiwilliger Basis eine elektronische Einverständniserklärung akzeptieren. Das lehnt die Kreditwirtschaft aber bislang ab und trägt damit dazu bei, das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode vom Markt zu drängen. "Mit den dem E-Postbrief, De-Mail oder dem neuen Personalausweis existieren innovative Verfahren, die den Auftraggeber eindeutig identifizieren und authentifizieren", sagte Kempf. Den Einsatz dieser Technologien sollten die Kreditinstitute bei der Umsetzung der Internet-Lastschrift auf den Weg bringen.

Nach einer aktuellen repräsentativen Bitkom-Umfrage nutzen 46 Prozent aller Online-Einkäufer das Lastschriftverfahren bei Bestellungen im Internet. Damit liegt das Lastschriftverfahren an dritter Stelle der am meisten genutzten Zahlungsmethoden hinter der Rechnung mit 58 Prozent und Online-Bezahldienstleistern wie Paypal mit 52 Prozent. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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