SEPA-Compliance: Kreditwirtschaft verlangt bei Online-Einkäufen schriftliche Einwilligung Lastschriftverfahren steht beim Online-Shopping vor dem Aus
(17.09.12) - Die beim Online-Shopping weit verbreitete Zahlungsmethode des Lastschriftverfahrens steht vor dem Aus, wenn der europäische Zahlungsraum (SEPA) wie geplant umgesetzt wird. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom hin. Grund ist, dass bei einem Einkauf im Internet künftig eine schriftliche Einwilligung des Kunden für die Abbuchung vom eigenen Konto erforderlich ist. Stichtag für die Umsetzung der entsprechenden SEPA-Verordnung ist der 1. Februar 2014.
Der Bitkom setzt sich deshalb zusammen mit neun weiteren Wirtschaftsverbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ein, die Internet-Lastschrift in ihrer bisherigen Form vorerst zu erhalten. Zunächst sollte die Frist für die Einführung eines neuen Verfahrens um zwei Jahre auf Februar 2016 verschoben werden. Zudem wird die Kreditwirtschaft aufgefordert, bis dahin technisch sichere Internet-Lastschriften unter SEPA-Bedingungen zu ermöglichen. "Beim Einkaufen im Internet eine schriftliche Einwilligung für ein Zahlverfahren zu verlangen, bedeutet praktisch ihr Aus", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. Das Lastschriftverfahren sei eine unkomplizierte Zahlungsmethode, die entscheidend zum Erfolg des E-Commerce in Deutschland beigetragen hat.
Mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums (Single Euro Payments Area - SEPA) soll der Zahlungsverkehr innerhalb der Euro-Zone vereinheitlicht werden. In diesem Rahmen soll auch ein neues Lastschriftverfahren eingeführt werden. Neben einer schriftlichen Einwilligung für den Bankeinzug können die Kreditinstitute laut SEPA-Verordnung auf freiwilliger Basis eine elektronische Einverständniserklärung akzeptieren. Das lehnt die Kreditwirtschaft aber bislang ab und trägt damit dazu bei, das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode vom Markt zu drängen. "Mit den dem E-Postbrief, De-Mail oder dem neuen Personalausweis existieren innovative Verfahren, die den Auftraggeber eindeutig identifizieren und authentifizieren", sagte Kempf. Den Einsatz dieser Technologien sollten die Kreditinstitute bei der Umsetzung der Internet-Lastschrift auf den Weg bringen.
Nach einer aktuellen repräsentativen Bitkom-Umfrage nutzen 46 Prozent aller Online-Einkäufer das Lastschriftverfahren bei Bestellungen im Internet. Damit liegt das Lastschriftverfahren an dritter Stelle der am meisten genutzten Zahlungsmethoden hinter der Rechnung mit 58 Prozent und Online-Bezahldienstleistern wie Paypal mit 52 Prozent. (Bitkom: ra)
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
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Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.
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