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Aktueller Ombudsmannbericht liegt vor


Bankenverband: "Verbraucher müssen Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank ausräumen können, ohne gleich ein teures und aufwändiges Gerichtsverfahren angehen zu müssen"
Im vergangenen Jahr sind bei der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes 8.268 Beschwerden eingegangen


(17.09.12) - "Es ist das Hauptanliegen unserer Ombudsleute, verloren gegangenes Vertrauen zwischen Kunden und ihrer Bank wiederherzustellen", stellt Andreas Schmitz, Präsident des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmannberichts 2011 fest. "Verbraucher müssen Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank ausräumen können, ohne gleich ein teures und aufwändiges Gerichtsverfahren angehen zu müssen." Ein unbürokratisches, transparentes und unentgeltliches Verfahren sei ein zentraler Baustein der Verbraucherpolitik der privaten Banken. Schmitz: "Die gute Annahme durch die Kunden zeigt uns, dass sich dies auch unter außergewöhnlichen Belastungen wie der Finanzmarktkrise bewährt hat."

Im vergangenen Jahr sind bei der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes 8.268 Beschwerden eingegangen. Der Grund für den im Vergleich zu den Vorjahren sprunghaften Anstieg - in den Jahren 2009/2010 lag der Beschwerdeeingang jeweils um 6.500 Eingaben – ist das Auslaufen einer im Jahre 2001 erlassenen Übergangsregelung im Verjährungsrecht am 31. Dezember 2011. Viele Kunden wollten - meist vertreten durch Anwälte – die Tatsache nutzen, dass ein laufendes Ombudsmannverfahren die Verjährung hemmt und haben deshalb alte Forderungen gegen Banken kurz vor dem Jahresende 2011 noch in das Verfahren eingebracht. Sieht man von diesem Sondereffekt im Dezember einmal ab, sind die Beschwerdezahlen im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig. "Hier zeigen sich erste Zeichen der Entspannung nach den besonderen Herausforderungen in der Hochphase der Finanzmarktkrise", bewertet Schmitz diese Entwicklung.

Im vergangenen Jahr bezogen sich noch mehr als die Hälfte aller Fälle auf die Anlageberatung. Bis Ende Juli 2012 ist der Anteil der Beschwerden im Anlagebereich – rund 38 Prozent gegenüber 55 Prozent im Vorjahr – aber deutlich rückläufig.

Nach dem Wertpapiergeschäft betrafen 2011 die meisten Unstimmigkeiten das Kreditgeschäft (20 Prozent der eingegangenen Beschwerden). Es folgen Meinungsverschiedenheiten im Zahlungsverkehr mit rund 17 Prozent. Schmitz: "Die Zahlen spiegeln auch die hohe Akzeptanz des Verfahrens zur Streitschlichtung wider. Der Bekanntheitsgrad hat nicht zuletzt durch das Internet und durch vielfältige Informationen der Banken zugenommen." So weisen die Banken auch selbst in ihren Geschäftsbedingungen auf das Ombudsmannverfahren hin und der Bankenverband berichtet kontinuierlich darüber.

Nachdem es inzwischen zahlreiche Streitschlichtungsverfahren gibt, müssen die Kunden allerdings zunehmend darauf achten, ob die wesentlichen Merkmale für eine wirksame Schlichtung durch einen Ombudsmann auch erfüllt werden. Schmitz: "Wo Ombudsmann drauf steht, muss auch Ombudsmann drin sein. Die Ombudsleute des Bankenverbandes entscheiden eigenhändig, unabhängig und bis 5.000 Euro für die Banken verbindlich. Dieses Maß an Verbraucherservice wird immer noch von einer großen Zahl anderer Systeme in der Finanzwirtschaft nicht geboten."

Der Tätigkeitsbericht 2011 enthält neben der Statistik auch eine repräsentative Auswahl von Schlichtungssprüchen der Ombudsleute. Der Bericht sowie Informationsbroschüren für Verbraucher zum Verfahren können kostenlos heruntergeladen oder per Post bezogen werden. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

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    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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