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Vernetzung des Gesundheitswesens


Änderungen am Finanzierungsgesetz der Krankenkassen: Bundestag will schnelle Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durchdrücken
Krankenkassen sollen gezwungen werden, 2011 mindestens zehn Prozent der Krankenversichertenkarten in Form der neuen elektronischen Gesundheitskarte auszugeben


(11.11.10) - Der Gesetzgeber will mit einer Änderung des Finanzierungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherungen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschleunigen. Demnach sollen alle Kassen verpflichtet werden, 2011 mindestens zehn Prozent der Krankenversichertenkarten in Form der neuen elektronischen Gesundheitskarte mit entsprechend leistungsfähigem Chip auszugeben.

"Dies ist ein folgerichtiger Schritt zur Vernetzung des Gesundheitswesens", kommentiert der Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer die Änderung. "Durch die Karte wird die informationelle Selbstbestimmung der Patienten gestärkt, die fehleranfällige Papierwirtschaft wird zurückgefahren, die medizinische Versorgung verbessert", glaubt Scheer.

Nachdem im Sommer die rechtliche Basis für das Online-Update der Versichertenstammdaten gelegt worden ist, sollen nun die neuen Karten auch ausgegeben werden.

Die alte Krankenversichertenkarte müsse ohnehin ausgetauscht werden, denn sie erfülle seit langem nicht mehr die heutigen Datenschutzstandards. "Jedermann kann mit einem handelsüblichen Lesegerät die alte Karte ohne weiteres auslesen und die Daten sogar beliebig manipulieren, weil die Daten unverschlüsselt auf der Karte gespeichert sind", warnt Scheer. "Dies ist nicht mehr zeitgemäß und gehört abgeschafft."

Außerdem seien die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, neue Karten mit Lichtbild an die Versicherten auszugeben. Mit dem Foto des Versicherten solle Kartenbetrug vermieden werden. Bei dieser Gelegenheit könne die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden, ohne unnötige Mehrkosten zu verursachen. Denn die neue Prozessorkarte sei nur ca. 70 Cent teurer als die alte Krankenversichertenkarte.

Weiterer Handlungsbedarf besteht aus Bitkom-Sicht aber gleichwohl. Das deutsche Gesundheitssystem habe in punkto Vernetzung verglichen mit anderen Branchen einen Rückstand von mindestens zehn Jahren. "Heute werden Patientendaten und Arztbriefe im Klartext unverschlüsselt gefaxt. Daten können abgefangen, gelesen, geändert oder gelöscht werden oder sogar an falsche Adressaten gelangen", sagt Scheer.

Niedergelassene Ärzte würden häufig eine "Fernabfrage" medizinischer Daten ihrer Praxissysteme vom heimischen PC aus nutzen - ohne adäquate Sicherheitsvorkehrungen. Zudem würden sich Ärzte vielfach mit einfachen technischen Mitteln vernetzen; professionelle Datensicherheit könne so nicht gewährleistet werden.

Das GKV-Finanzierungsgesetz soll die Finanzierung und Finanzierbarkeit der Gesundheit sicherstellen. Aus Sicht von Bitkom ist es daher konsequent, die kostensparende Vernetzung des Gesundheitswesens nun zu starten. Die Einsparpotentiale durch die Vernetzung beliefen sich auf mehrere Milliarden Euro. (Bitkom: ra)

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