Erfolgreiches dreigliedriges Bankensystem schützen
Europaministerin Müller widerspricht EU-Kommissionspräsident Barroso
"Keine Einheitsaufsicht für alle europäischen Banken, kein Start schon zum 1. Januar 2013"
(25.09.12) - Bayerns Europaministerin Emilie Müller widerspricht EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, der in seiner Rede vor dem Straßburger Europaparlament erneut eine einheitliche europäische Bankenaufsicht für alle 6.000 europäischen Geldhäuser bereits ab 1. Januar 2013 gefordert hat.
Müller erklärte: "Wir lassen uns von der Europäischen Kommission nicht unter Druck setzen. Und wir werden auch unser erfolgreiches dreigliedriges Bankensystem mit seinen zahlreichen kleineren Geldinstituten vor europäischer Gleichmacherei schützen. Es ist völlig unrealistisch, die komplexen Anforderungen für eine europäische Bankenaufsicht in wenigen Monaten übers Knie zu brechen. Ein Schnellschuss wird hier schnell zum Fehlschuss. In der Sache ist eine europäische Bankenaufsicht für die systemrelevanten Großinstitute sinnvoll. Für die zahlreichen kleineren und regionalen Geldinstitute in Deutschland- die für unser erfolgreiches Wirtschaftsmodell und unseren Wohlstand unverzichtbar sind - ist sie unnötig." (Bayerische Staatskanzlei: ra)
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
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Verbesserung der Resilienz
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