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Errechnete Prognosewerte nicht immer richtig


Bayern Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Verbraucher auf, ihre Schufa-Daten zu prüfen
- Eventuell sogar Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung
Scoring: Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Daten für die Prognose erheblich sein müssen

(31.08.12) - Bayerns Verbraucherschutz- und Justizministerin Dr. Beate Merk hat Verbraucher auf ihr Recht hingewiesen, bei der Schufa Auskunft über ihre Score-Werte zu verlangen und gegebenenfalls eine Korrektur zu veranlassen. "Viele Verbraucher wissen nicht, warum z. B. ein Kreditantrag oder ein Handyvertrag abgelehnt wird", so Merk. "Grund dabei zumeist ein schlechter Score-Wert."

Beim Scoring handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, bei dem der Kunde bewertet wird: Banken, Versandhändler, aber auch Vermieter errechnen aus den Daten von Auskunfteien wie der Schufa die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde pünktlich zahlt und auch sonst keine Schwierigkeiten macht. Kriterien sind beispielsweise Einkommen, Alter und Wohnort.

Dr. Beate Merk warnt: "Die Praxis zeigt, dass diese errechneten Prognosewerte nicht immer richtig sind. Es kann doch nicht sein, dass jemand, der aus beruflichen Gründen häufig umzieht, allein deshalb einen schlechten "Score-Wert" erhält. Das macht nicht nur wirtschaftlich keinen Sinn, sondern ist auch rechtlich fragwürdig. Denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Daten für die Prognose erheblich sein müssen."

Problematisch ist zudem, dass Auskunfteien immer wieder unrichtige Daten speichern oder gar Personen verwechseln. Es darf auch nicht alles gespeichert werden. Schranken setzt das Bundesdatenschutzgesetz vor allem bei Informationen über Zahlungsrückstände.
Merk wies darauf hin: "Seit 1. April 2010 haben Sie als Verbraucher einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Schufa einmal im Jahr kostenlos Auskunft über Ihre Daten gibt. Nutzen Sie dieses Recht! Denn wenn Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert sind, können Sie Berichtigung beziehungsweise Löschung verlangen."

Merk forderte abschließend: "Wir dürfen nicht zulassen, dass ein rein statistisches Verfahren wie das Scoring bestimmte Personengruppen ausgrenzt. Ich appelliere deshalb an die Verbraucher: Lassen Sie sich die Gründe mitteilen, wenn Ihnen der gewünschte Vertrag nicht oder nur zu einem deutlich höheren Preis gewährt wird! Denn wenn kein sachlicher Grund vorliegt, könnten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung haben."

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.vis.bayern.de/daten_medien/datenschutz/scoring.htm. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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