Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Behandlungsbedürftigkeit & psychische Erkrankung


Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk fordert rasche gesetzliche Regelung der medizinischen Behandlung nicht einwilligungsfähiger Betreuter
Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen

(31.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht infolge der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur medizinischen Behandlung unter Betreuung stehender Menschen dringenden Bedarf für eine bundesgesetzliche Regelung. Der Bundesgerichtshof hatte am 20. Juni 2012 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Betreuer mangels einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage medizinische Behandlungen auch dann nicht gegen den Willen der Betreuten durchsetzen können, wenn diese ihre Behandlungsbedürftigkeit infolge einer psychischen Erkrankung nicht erkennen können.

Dr. Merk sagte: "Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen selbst ausführt, kann das Fehlen von Befugnissen zur Durchsetzung notwendiger medizinischer Maßnahmen dazu führen, dass Betroffene ohne eine solche Behandlung erheblichen Schaden nehmen, so zum Beispiel, wenn ein an Demenz erkrankter Diabetiker die erforderliche Insulinzufuhr verweigert, weil er seine Erkrankung nicht erkennen kann. Im wohl verstandenen Interesse der Betroffenen brauchen wir eine Regelung, die ein Eingreifen in derartigen Fällen wieder erlaubt." Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen.

Merk: "Die Rückmeldungen aus der gerichtlichen Praxis zeigen mir, dass sich die Betreuungsgerichte aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht in der Lage sehen, künftig Unterbringungen zu Zwecken der Heilbehandlungen zu genehmigen. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, möglichst kurzfristig eine Regelung zu schaffen, die einerseits die Grundrechte der Betroffenen wahrt und andererseits dringend erforderliche medizinische Behandlungen ermöglicht." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen