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Behandlungsbedürftigkeit & psychische Erkrankung


Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk fordert rasche gesetzliche Regelung der medizinischen Behandlung nicht einwilligungsfähiger Betreuter
Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen

(31.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht infolge der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur medizinischen Behandlung unter Betreuung stehender Menschen dringenden Bedarf für eine bundesgesetzliche Regelung. Der Bundesgerichtshof hatte am 20. Juni 2012 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Betreuer mangels einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage medizinische Behandlungen auch dann nicht gegen den Willen der Betreuten durchsetzen können, wenn diese ihre Behandlungsbedürftigkeit infolge einer psychischen Erkrankung nicht erkennen können.

Dr. Merk sagte: "Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen selbst ausführt, kann das Fehlen von Befugnissen zur Durchsetzung notwendiger medizinischer Maßnahmen dazu führen, dass Betroffene ohne eine solche Behandlung erheblichen Schaden nehmen, so zum Beispiel, wenn ein an Demenz erkrankter Diabetiker die erforderliche Insulinzufuhr verweigert, weil er seine Erkrankung nicht erkennen kann. Im wohl verstandenen Interesse der Betroffenen brauchen wir eine Regelung, die ein Eingreifen in derartigen Fällen wieder erlaubt." Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen.

Merk: "Die Rückmeldungen aus der gerichtlichen Praxis zeigen mir, dass sich die Betreuungsgerichte aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht in der Lage sehen, künftig Unterbringungen zu Zwecken der Heilbehandlungen zu genehmigen. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, möglichst kurzfristig eine Regelung zu schaffen, die einerseits die Grundrechte der Betroffenen wahrt und andererseits dringend erforderliche medizinische Behandlungen ermöglicht." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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