Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Kampf gegen unseriöses Inkasso


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert: Unangemessenen Druck beim Inkasso wirksam unterbinden
Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das Massenphänomen der unlauteren Werbeanrufe

(25.03.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken weitere Verbesserungen für den Verbraucherschutz. "Es ist gut und richtig, dass der Bund mit seinem Gesetzentwurf dieses Thema endlich voran bringt", sagte Merk. "Aber in einigen Bereichen müssen wir noch weiter gehen, um den ‘schwarzen Schafen‘ vor allem im Inkassobereich das Handwerk zu legen."

Ihre Vorschläge dazu legt die Ministerin auf den Tisch. "Vor allem beim Inkassowesen brauchen wir eine Eindämmung der unseriösen Methoden, die vielen Verbrauchern nur schaden und die ganze Branche in Verruf bringen", so Merk. "Dazu gehört für mich auch ein berufsrechtlicher Pflichtenkanon für Inkassodienstleister im Gesetz, etwa das Verbot der Ausübung unzulässigen Drucks."

Merk sagte weiter: "Richtig ist, dass der Bund die Vergütung der Inkassofirmen regulieren und damit wo nötig im Ergebnis auch deckeln will. Aber das sollten wir transparent ins Gesetz schreiben und nicht dem Verordnungsgeber überlassen. Und: Verbraucher sollen vor allem keine Anerkenntnisse in Ratenzahlungsvereinbarungen untergejubelt werden können. Damit soll einer Praxis unseriöser Inkassounternehmen entgegengewirkt werden, sich in scheinbar günstigen Ratenzahlungsvereinbarungen, die sie mit dem Schuldner abschließen, die zugrunde liegende Forderung und eine unangemessen hohe Vergütung absegnen zu lassen- was dem Verbraucher, der bestreitet, überhaupt etwas zu schulden, später Einwendungen abschneidet."

Die Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das Massenphänomen der unlauteren Werbeanrufe: "Die Abzocke am Telefon muss ein Ende haben. Deswegen sollten alle Verträge, die infolge solcher Werbeanrufe abgeschlossen werden, nur dann wirksam sein, wenn die Verbraucher sie hinterher per Brief oder E-Mail noch einmal bestätigen. Eine Beschränkung dieser sog. Bestätigungslösung nur auf Gewinnspiele, wie im Berliner Gesetzentwurf vorgesehen, reicht nicht aus."

Bayerns Justizministerin legt den Finger auch noch in eine weitere Wunde: "Die Menschen werden immer häufiger Opfer von Firmen, die nur unter Postfachadressen auftreten, aber dann, wenn es zum Stechen kommt, nicht greifbar sind. Wie soll man etwa den Gewinn auf einer Kaffeefahrt bei einer Firma einklagen, die nur unter einer Postfachadresse auftritt, tatsächlich aber gar nicht existiert bzw. nicht identifizierbar ist? Deshalb fordere ich: Bei Postfacheröffnungen muss es eine Identifizierungspflicht geben. Die Flucht in die Anonymität darf es nicht geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen