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Betrug bei sogenannten Kaffeefahrten


Bundesländer machen Druck beim Schutz vor Kaffeefahrten-Abzocke"
Die bei Kaffeefahrten begangenen Betrugstaten sind seit Jahren ein Dauerthema der Verbraucherpolitik


(13.09.12) - Bayern und Hessen machen Druck im Kampf gegen den zunehmenden Betrug bei sogenannten Kaffeefahrten. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll den Fahrtenanbietern, die oft wehrlose Rentner schröpfen, das Handwerk gelegt werden. Neben einer drastischen Erhöhung der Bußgelder soll es ein Verbot für den Kauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln geben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Länder zur Verbraucherschutzministerkonferenz. "Der Handel mit minderwertigen Gesundheitsprodukten ist gefährlicher Hokuspokus. Und das muss ein Ende haben", fordern die Verbraucherministerinnen Beate Merk (Bayern) und Lucia Puttrich (Hessen).

Der Handel mit Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, also beispielsweise Vitaminpräparaten, die für den zigfachen Preis verkauft werden, steht im Mittelpunkt der allermeisten Verkaufsveranstaltungen. Nahrungsergänzungsmittel, Magnetfeldunterbetten, Massagematten oder Fußsprudelbäder werden für hohe dreistellige oder vierstellige Euro-Beträge verkauft. Die Einkaufspreise liegen bei Nahrungsergänzungsmitteln zwischen 7 und höchstens 50 Euro pro Packung. Magnetfeldmatten kauft die Branche für ca. 30 Euro ein. Die Verkaufspreise liegen durchschnittlich beim 30- bis 60-fachen, in Einzelfällen auch beim 90-fachen, des Einkaufspreises. Es gebe Fälle, bei denen die Teilnehmer dazu angeregt wurden, nicht mehr den ihnen vom Arzt verschriebenen Arzneimitteln zu vertrauen, sondern obskuren und überteuerten Wundermitteln.

Die bei Kaffeefahrten begangenen Betrugstaten sind seit Jahren ein Dauerthema der Verbraucherpolitik. "Die Zahl der Problemfälle hat in den vergangen Jahren stetig zugenommen. Deshalb sind wirksame Maßnahmen auf Bundesebene nötig. Mit diesem Antrag machen wir den nötigen Druck. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie Menschen unter Druck gesetzt werden, minderwertige Dinge zu erwerben, die sie unter normalen Umständen niemals kaufen würden", teilten die beiden Ministerinnen mit.

Außerdem sollen sich die Anbieter nicht länger hinter erfundenen Namen und Postfächern verstecken können. Deshalb soll es künftig nur noch dann ein Postfach geben, wenn vorher die Identität des Postfachinhabers durch Vorlage eines Personalausweises zweifelsfrei geklärt ist. "Der beste Rechtsanspruch nützt nichts, wenn er nicht durchgesetzt werden kann, weil schlicht die richtige Adresse fehlt", so die Verbraucherschutzministerinnen. Die Kaffeefahrt-Branche verschickt pro Jahr etwa 440 Millionen Einladungsschreiben. Bei rund 90 Prozent aller Einladung fehlt der Hinweis, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt. Von einigen Hundert bis zu 10.000 Euro lauten heute die Gewinnversprechen. Dazu werden Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Garten, Zierrat, Unterhaltungselektronik, Uhren und Schmuck zugesagt.

Nach Schätzungen nehmen bis zu fünf Millionen Deutsche an den dubiosen Verkaufsfahrten teil. Rund 400 Busse sind jeden Tag zu Kaffeefahrten unterwegs. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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