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Ansprüche gegen Fluggesellschaften


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert EU-weite Klarstellung der Fluggastrechte
Nicht zufriedenstellend gelöst sei beispielsweise auch die Frage, welche Rechte der Fluggast habe, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst

(11.09.12) - Aus Anlass des angekündigten Flugbegleiterstreiks bei der Lufthansa forderte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk die EU-Kommission auf, die EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004 rasch zu überarbeiten. "Die bestehende Verordnung enthält viele unklare Regelungen und Lücken, die die Gerichte letztlich nicht rechtssicher schließen können, weil ihre Entscheidungen nur Einzelfälle betreffen", sagte Merk. "Für den Verbraucher ist daher in vielen Fällen nicht absehbar, welche Rechte er im Einzelfall wirklich hat. So wären klare Maßstäbe in der Verordnung wünschenswert, anhand derer man besser beurteilen kann, ob ein Streik im Flugverkehr als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten ist, der einen Entschädigungsanspruch ausschließt oder nicht."

Nicht zufriedenstellend gelöst sei beispielsweise auch die Frage, welche Rechte der Fluggast habe, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst, wie die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeige. Aber auch für Verspätungen fehlten klare Entschädigungsregelungen, die auch durch Einzelfallentscheidungen des EuGH nicht ersetzt werden könnten.

Merk begrüßt auf der anderen Seite, dass Verbraucher bald die Möglichkeit haben, sich wegen Entschädigungsansprüchen gegen Fluggesellschaften an eine Schlichtungsstelle zu wenden. "Die Bundesregierung hat hier ein wichtiges Gesetz für die Verbraucher auf den Weg gebracht. Mit den Schlichtungsverfahren wird sich die Situation der Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Fluggesellschaften deutlich verbessern." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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