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Ansprüche gegen Fluggesellschaften


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert EU-weite Klarstellung der Fluggastrechte
Nicht zufriedenstellend gelöst sei beispielsweise auch die Frage, welche Rechte der Fluggast habe, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst

(11.09.12) - Aus Anlass des angekündigten Flugbegleiterstreiks bei der Lufthansa forderte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk die EU-Kommission auf, die EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004 rasch zu überarbeiten. "Die bestehende Verordnung enthält viele unklare Regelungen und Lücken, die die Gerichte letztlich nicht rechtssicher schließen können, weil ihre Entscheidungen nur Einzelfälle betreffen", sagte Merk. "Für den Verbraucher ist daher in vielen Fällen nicht absehbar, welche Rechte er im Einzelfall wirklich hat. So wären klare Maßstäbe in der Verordnung wünschenswert, anhand derer man besser beurteilen kann, ob ein Streik im Flugverkehr als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten ist, der einen Entschädigungsanspruch ausschließt oder nicht."

Nicht zufriedenstellend gelöst sei beispielsweise auch die Frage, welche Rechte der Fluggast habe, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst, wie die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeige. Aber auch für Verspätungen fehlten klare Entschädigungsregelungen, die auch durch Einzelfallentscheidungen des EuGH nicht ersetzt werden könnten.

Merk begrüßt auf der anderen Seite, dass Verbraucher bald die Möglichkeit haben, sich wegen Entschädigungsansprüchen gegen Fluggesellschaften an eine Schlichtungsstelle zu wenden. "Die Bundesregierung hat hier ein wichtiges Gesetz für die Verbraucher auf den Weg gebracht. Mit den Schlichtungsverfahren wird sich die Situation der Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Fluggesellschaften deutlich verbessern." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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