Finanzmarkt-Compliance: Erhöhte Transparenz und Risikokontrolle an den Derivate-Märkten Seit dem 12. Februar 2014 muss jedes Derivate-Geschäft, das von einem Unternehmen in der Europäischen Union getätigt wird, an Datensammelstellen gemeldet werden – die so genannten Transaktionsregister
(14.02.14) - "Mit der […] Meldepflicht für Derivategeschäfte wird eine der zentralen Lehren aus der Finanzkrise umgesetzt und die Transparenz der Derivate-Märkte entscheidend gestärkt– und das weltweit", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, in Berlin.
Seit dem 12. Februar 2014 muss jedes Derivate-Geschäft, das von einem Unternehmen in der Europäischen Union getätigt wird, an Datensammelstellen gemeldet werden – die so genannten Transaktionsregister. Damit können in Zukunft weltweit alle relevanten Aufsichtsbehörden umfassend und jederzeit auf sämtliche Daten in diesem Bereich zugreifen. Kemmer betonte: "Für die Aufsicht wird es damit nicht nur wesentlich einfacher, einzelne Risiken von Unternehmen zielgerichtet zu überwachen. Sie kann auch die Gesamtrisiken im Finanzsystem viel genauer im Blick behalten und damit Krisen wie z.B. durch Fälle wie bei Lehman oder AIG verhindern." Damit dies weltweit gelinge, sei jedoch eine konstruktive Zusammenarbeit und ein reibungsloser Austausch der Regelsetzer und Aufsichtsbehörden unabdingbar.
Der nun beginnenden Meldepflicht ist ein Kraftakt von Aufsichtsbehörden, Unternehmen und Banken vorausgegangen. Transaktionsregister mussten erstmals errichtet und von Aufsichtsbehörden zugelassen, weltweit eindeutige Kennnummern für alle Unternehmen und abgeschlossenen Geschäfte vereinbart werden. Für jede Meldung müssen 85 Datenfelder befüllt werden.
"Dies stellt insbesondere Unternehmen vor besondere Herausforderungen, da diese zum ersten Mal einer solchen Meldepflicht unterliegen. Aber auch Transaktionsregister, Banken und Aufsichtsbehörden müssen unter immensem Zeitdruck eine Vielzahl neuer Prozesse etablieren", sagte Kemmer. (Bankenverband: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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