Finanzmarkt-Compliance: Erhöhte Transparenz und Risikokontrolle an den Derivate-Märkten Seit dem 12. Februar 2014 muss jedes Derivate-Geschäft, das von einem Unternehmen in der Europäischen Union getätigt wird, an Datensammelstellen gemeldet werden – die so genannten Transaktionsregister
(14.02.14) - "Mit der […] Meldepflicht für Derivategeschäfte wird eine der zentralen Lehren aus der Finanzkrise umgesetzt und die Transparenz der Derivate-Märkte entscheidend gestärkt– und das weltweit", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, in Berlin.
Seit dem 12. Februar 2014 muss jedes Derivate-Geschäft, das von einem Unternehmen in der Europäischen Union getätigt wird, an Datensammelstellen gemeldet werden – die so genannten Transaktionsregister. Damit können in Zukunft weltweit alle relevanten Aufsichtsbehörden umfassend und jederzeit auf sämtliche Daten in diesem Bereich zugreifen. Kemmer betonte: "Für die Aufsicht wird es damit nicht nur wesentlich einfacher, einzelne Risiken von Unternehmen zielgerichtet zu überwachen. Sie kann auch die Gesamtrisiken im Finanzsystem viel genauer im Blick behalten und damit Krisen wie z.B. durch Fälle wie bei Lehman oder AIG verhindern." Damit dies weltweit gelinge, sei jedoch eine konstruktive Zusammenarbeit und ein reibungsloser Austausch der Regelsetzer und Aufsichtsbehörden unabdingbar.
Der nun beginnenden Meldepflicht ist ein Kraftakt von Aufsichtsbehörden, Unternehmen und Banken vorausgegangen. Transaktionsregister mussten erstmals errichtet und von Aufsichtsbehörden zugelassen, weltweit eindeutige Kennnummern für alle Unternehmen und abgeschlossenen Geschäfte vereinbart werden. Für jede Meldung müssen 85 Datenfelder befüllt werden.
"Dies stellt insbesondere Unternehmen vor besondere Herausforderungen, da diese zum ersten Mal einer solchen Meldepflicht unterliegen. Aber auch Transaktionsregister, Banken und Aufsichtsbehörden müssen unter immensem Zeitdruck eine Vielzahl neuer Prozesse etablieren", sagte Kemmer. (Bankenverband: ra)
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