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Leistungsschutzrecht bei Presseerzeugnissen


Bayerns Justizministerin Dr. Merk: Wir brauchen ein effektives Leistungsschutzschutzrecht
"Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt"

(05.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich klar für das derzeit heftig diskutierte Leistungsschutzrecht für die Verleger von Presseerzeugnissen positioniert und damit deutlich gegen die kritischen Äußerungen des BDI hierzu gestellt. "Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt", sagte Merk. "Wir müssen die Rechte der Verleger stärken. Dass wir ein effektives Leistungsschutzschutzrecht brauchen, steht daher für mich außer Frage!"

Die Argumente des BDI, der aus angeblich unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Bedenken gegen das Leistungsschutzrecht als solches herleitet, hält Merk für vorgeschoben. "Über die Ausgestaltung im Einzelnen kann man natürlich diskutieren", so Merk. "So halte ich den Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Fassung für wenig praktikabel, weil er kein Lizenzierungssystem durch eine Verwertungsgesellschaft analog der GEMA vorsieht. Der gewerbliche Nutzer verschiedener Seiten müsste sich also an tausend verschiedene Stellen wenden, um eine Lizenz zu erhalten. Zudem ist fraglich, ob die vorgesehene angemessene Beteiligung der Journalisten an der Lizenzgebühr des Verlegers ausreichend sichergestellt wird, wenn dieser durch die Verwertungsgesellschaft nicht automatisch beteiligt wird, sondern seinen Anspruch erst mühsam durchsetzen muss. Hier dürften noch Nachbesserungen erforderlich sein."

Merk sagte abschließend: "Aber diese Detailfragen gestatten nicht, das Vorhaben insgesamt zu torpedieren. Sie werden sich zweifellos im Gesetzgebungsverfahren klären lassen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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