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Wettbewerbsschutz in Zeiten der Corona-Krise


Bundeskartellamt legt Tätigkeitsbericht 2019/20 und Jahresbericht 2020/21 vor
2020 hat das Bundeskartellamt rund 349 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen verhängt



Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den Tätigkeitsbericht 2019/20 und die Broschüre "Jahresbericht 2020/21" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerbsschutz ist unabdingbar, auch in der Krise. Dazu gehört es aber auch, sinnvolle und notwendige Kooperationen zwischen Unternehmen zu ermöglichen. Hier hat sich das Kartellrecht als außerordentlich flexibel erwiesen. Von der Automobilindustrie bis hin zu Initiativen für Impfzubehör stand das Bundeskartellamt unbürokratisch als Ansprechpartner zur Verfügung, um Formen der krisenbedingten Zusammenarbeit kartellrechtskonform auszugestalten."

Schwerpunkt Internetwirtschaft
Manche Entwicklungen in der Wirtschaft wurden durch die Pandemie weiter beschleunigt. Das gilt vor allem für die Macht großer Internetkonzerne. Für das Bundeskartellamt war die digitale Ökonomie auch in den beiden zurückliegenden Jahren ein zentraler Arbeitsbereich.

Andreas Mundt: "Wir sind in diesem Bereich seit über einem Jahrzehnt sehr aktiv und haben schon einige Verfahren gegen große Internetkonzerne erfolgreich abgeschlossen. Seit Anfang dieses Jahres verfügen wir über ein neues kartellrechtliches Instrument. Wir können jetzt noch effektiver gegen Wettbewerbsbeschränkungen von großen Digitalkonzernen vorgehen und haben auf dieser Basis in den vergangenen fünf Monaten Verfahren gegen Google, Amazon, Facebook und Apple eingeleitet."

Am 19. Januar 2021 ist die 10. GWB-Novelle in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil der Neuerungen des Gesetzes zielt auf Unternehmen mit einer sog. überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb. Diese neuen Vorschriften sind im § 19a GWB verankert und sollen es dem Bundeskartellamt ermöglichen, solchen Unternehmen besondere Verhaltenspflichten aufzuerlegen. Daneben wurden die Vorschriften der klassischen Missbrauchsaufsicht konkretisiert und um internetspezifische Kriterien erweitert.

Kartellverfolgung
2020 hat das Bundeskartellamt rund 349 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie Stahl- und Aluminiumschmieden, die Herstellung von Straßenkanalguss und der Großhandel von Pflanzenschutzmitteln. 13 Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über die Bonusregelung ("Kronzeugenprogramm") Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt, daneben gab es weitere Hinweise aus anderen Quellen. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie mussten Durchsuchungen von Unternehmen im Jahr 2020 zeitweise ausgesetzt werden. Nach der Implementierung eines umfassenden Schutzkonzeptes fanden Durchsuchungen – zumindest in verminderter Anzahl – wieder statt.

Andreas Mundt: "Wir investieren viele Ressourcen in die Kartellverfolgung. Sie ist und bleibt ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamtes. Denn Kartelle schädigen die Wirtschaft sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher durch künstlich überhöhte Preise, schlechtere Qualität und ausgebremste Innovation."

Fusionskontrolle
Das Bundeskartellamt hat 2020 rund 1.200 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden neun Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft: Zwei Vorhaben wurden bei laufender Prüfung von den beteiligten Unternehmen aufgegeben (Raiffeisen Kassel / Raiffeisen Köln; Edgewell / Harry‘s). In drei Fällen (XXXLutz / Tessner, u.a. Roller; Kaufland / Real und Vue / Greater Union) wurde die Freigabe nur unter Auflagen erteilt. Vier Fälle wurde nach vertiefter Prüfung ohne Auflagen freigegeben.

Die Veräußerung der Standorte des Lebensmitteleinzelhändlers Real beschäftigte das Bundeskartellamt bislang in drei verschiedenen Verfahren. Entschieden ist, dass das mittelständische Handelsunternehmen Globus bis zu 24 Standorte übernehmen darf. Kaufland (bis zu 92 Standorte) sowie Edeka (bis zu 72 Standorte) haben eine Erlaubnis jeweils nur unter Bedingungen zum Erhalt des Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten (Verhältnis zu den Herstellern und Lieferanten) erhalten. Eine große Zahl von Standorten konnte aufgrund der wettbewerblichen Bedenken des Amtes für die Einkaufsverhältnisse vor Ort und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht übernommen werden.

Andreas Mundt: "Eine effektive Fusionskontrolle ist das schlagkräftigste Instrument, das wir haben, um zu verhindern, dass zu viel Marktmacht in die Hände weniger Unternehmen fällt. Besonders in der Digitalwirtschaft sind viele Märkte bereits heute stark konzentriert. Weitere Übernahmen und Fusionen können einen Markt zum Kippen bringen oder Ökosysteme schaffen, die für Wettbewerber fast unangreifbar sind. Deshalb ist eine stringente Kontrolle unverzichtbar."

Vergabekammern und Wettbewerbsregister
Im Jahr 2020 wurden bei den Vergabekammern des Bundes über 120 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Die Fälle betrafen überwiegend die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, gefolgt von Bauaufträgen. Schwerpunkte in diesem Jahr bildeten Aufträge aus den Bereichen IT-Hard- und Software, Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Verteidigung und Sicherheit.

Erfolgreich an den Start gebracht hat das Bundeskartellamt das Wettbewerbsregister des Bundes, das einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten soll. Im Frühjahr 2021 hat das Bundeskartellamt den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen und mit der Registrierung der abfrageberechtigten Auftraggeber und mitteilungspflichtigen Behörden begonnen. Mit einer einzigen elektronischen Abfrage können öffentliche Auftraggeber künftig nachprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Rechtsverstößen gekommen ist, die zu einem Ausschluss von einem Vergabeverfahren führen können.

Andreas Mundt: "Das Wettbewerbsregister soll einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten. Durch die neue Transparenz soll die präventive Wirkung der Strafgesetze und des Kartellrechts verstärkt werden." Mit dem "Tätigkeitsbericht 2019/20" kommt das Amt seiner Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach, dem der Bericht alle zwei Jahre zur Kenntnisnahme und Aussprache vorgelegt wird. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.04.21
Newsletterlauf: 22.07.21


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