Buchmarkt: Grundlegenden Marktveränderungen
Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Lehmanns durch Thalia
Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Fachinformationshändlers Lehmanns durch das Buchhandelsunternehmen Thalia genehmigt. Thalia ist die mit Abstand größte Bucheinzelhandelskette in Deutschland mit mehr als 380 Filialen. Lehmanns ist hauptsächlich als Fachinformationshändler für professionelle Endkunden (Universitäten, Bibliotheken, Unternehmen) tätig und betreibt darüber hinaus 15 Fachbuchhandlungen in verschiedenen deutschen Universitätsstädten.
Die Übernahme betrifft insbesondere den Vertrieb von Fachinformationen an professionelle Endkunden in den Bereichen Science/Technology/Medicine (STM) und Recht/Wirtschaft/Steuern (RWS), den Bucheinzelhandel sowie die Beschaffung von Büchern. Im Ergebnis lässt das Vorhaben auf keinem der konkret betroffenen Märkte eine wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs befürchten. Maßgeblich für diese Beurteilung sind unter anderem die Besonderheiten und die Entwicklung des Fachinformationshandels.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die zunehmende Digitalisierung, die steigende Bedeutung des Direktvertriebs durch große Verlage und die Verlagerung zu OpenAccess-Publikationen führen im Fachinformationshandel zu grundlegenden Marktveränderungen. Spezialisierte Fachinformationshändler und ihre besonderen Dienstleistungen stehen damit in einigen Bereichen und gegenüber einigen professionellen Endkunden und Verlagen vor erheblichen Herausforderungen. Im Laufe des Verfahrens haben verschiedene Marktteilnehmer betont, dass für Fachinformationshändler eine gewisse Unternehmensgröße erforderlich ist, um dauerhaft am Markt bestehen und diesen stabilisieren zu können."
Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering, und für die Endkunden bestehen mit anderen stationären sowie Online-Buchhändlern hinreichende Ausweichmöglichkeiten. Beschaffungsseitig war u. a. die bei Fachinformationen große Bedeutung des Verlagsdirektgeschäfts und der internationalen Publikationen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund konnte die geplante Übernahme im Vorprüfverfahren freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 15.07.21
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."