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Buchmarkt: Grundlegenden Marktveränderungen


Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Lehmanns durch Thalia
Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering

19. Juni 2025

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Fachinformationshändlers Lehmanns durch das Buchhandelsunternehmen Thalia genehmigt. Thalia ist die mit Abstand größte Bucheinzelhandelskette in Deutschland mit mehr als 380 Filialen. Lehmanns ist hauptsächlich als Fachinformationshändler für professionelle Endkunden (Universitäten, Bibliotheken, Unternehmen) tätig und betreibt darüber hinaus 15 Fachbuchhandlungen in verschiedenen deutschen Universitätsstädten.

Die Übernahme betrifft insbesondere den Vertrieb von Fachinformationen an professionelle Endkunden in den Bereichen Science/Technology/Medicine (STM) und Recht/Wirtschaft/Steuern (RWS), den Bucheinzelhandel sowie die Beschaffung von Büchern. Im Ergebnis lässt das Vorhaben auf keinem der konkret betroffenen Märkte eine wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs befürchten. Maßgeblich für diese Beurteilung sind unter anderem die Besonderheiten und die Entwicklung des Fachinformationshandels.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die zunehmende Digitalisierung, die steigende Bedeutung des Direktvertriebs durch große Verlage und die Verlagerung zu OpenAccess-Publikationen führen im Fachinformationshandel zu grundlegenden Marktveränderungen. Spezialisierte Fachinformationshändler und ihre besonderen Dienstleistungen stehen damit in einigen Bereichen und gegenüber einigen professionellen Endkunden und Verlagen vor erheblichen Herausforderungen. Im Laufe des Verfahrens haben verschiedene Marktteilnehmer betont, dass für Fachinformationshändler eine gewisse Unternehmensgröße erforderlich ist, um dauerhaft am Markt bestehen und diesen stabilisieren zu können."

Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering, und für die Endkunden bestehen mit anderen stationären sowie Online-Buchhändlern hinreichende Ausweichmöglichkeiten. Beschaffungsseitig war u. a. die bei Fachinformationen große Bedeutung des Verlagsdirektgeschäfts und der internationalen Publikationen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund konnte die geplante Übernahme im Vorprüfverfahren freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 15.07.21



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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

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