Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Buchmarkt: Grundlegenden Marktveränderungen


Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Lehmanns durch Thalia
Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering



Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Fachinformationshändlers Lehmanns durch das Buchhandelsunternehmen Thalia genehmigt. Thalia ist die mit Abstand größte Bucheinzelhandelskette in Deutschland mit mehr als 380 Filialen. Lehmanns ist hauptsächlich als Fachinformationshändler für professionelle Endkunden (Universitäten, Bibliotheken, Unternehmen) tätig und betreibt darüber hinaus 15 Fachbuchhandlungen in verschiedenen deutschen Universitätsstädten.

Die Übernahme betrifft insbesondere den Vertrieb von Fachinformationen an professionelle Endkunden in den Bereichen Science/Technology/Medicine (STM) und Recht/Wirtschaft/Steuern (RWS), den Bucheinzelhandel sowie die Beschaffung von Büchern. Im Ergebnis lässt das Vorhaben auf keinem der konkret betroffenen Märkte eine wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs befürchten. Maßgeblich für diese Beurteilung sind unter anderem die Besonderheiten und die Entwicklung des Fachinformationshandels.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die zunehmende Digitalisierung, die steigende Bedeutung des Direktvertriebs durch große Verlage und die Verlagerung zu OpenAccess-Publikationen führen im Fachinformationshandel zu grundlegenden Marktveränderungen. Spezialisierte Fachinformationshändler und ihre besonderen Dienstleistungen stehen damit in einigen Bereichen und gegenüber einigen professionellen Endkunden und Verlagen vor erheblichen Herausforderungen. Im Laufe des Verfahrens haben verschiedene Marktteilnehmer betont, dass für Fachinformationshändler eine gewisse Unternehmensgröße erforderlich ist, um dauerhaft am Markt bestehen und diesen stabilisieren zu können."

Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering, und für die Endkunden bestehen mit anderen stationären sowie Online-Buchhändlern hinreichende Ausweichmöglichkeiten. Beschaffungsseitig war u. a. die bei Fachinformationen große Bedeutung des Verlagsdirektgeschäfts und der internationalen Publikationen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund konnte die geplante Übernahme im Vorprüfverfahren freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 15.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen