Buchmarkt: Grundlegenden Marktveränderungen
Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Lehmanns durch Thalia
Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Fachinformationshändlers Lehmanns durch das Buchhandelsunternehmen Thalia genehmigt. Thalia ist die mit Abstand größte Bucheinzelhandelskette in Deutschland mit mehr als 380 Filialen. Lehmanns ist hauptsächlich als Fachinformationshändler für professionelle Endkunden (Universitäten, Bibliotheken, Unternehmen) tätig und betreibt darüber hinaus 15 Fachbuchhandlungen in verschiedenen deutschen Universitätsstädten.
Die Übernahme betrifft insbesondere den Vertrieb von Fachinformationen an professionelle Endkunden in den Bereichen Science/Technology/Medicine (STM) und Recht/Wirtschaft/Steuern (RWS), den Bucheinzelhandel sowie die Beschaffung von Büchern. Im Ergebnis lässt das Vorhaben auf keinem der konkret betroffenen Märkte eine wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs befürchten. Maßgeblich für diese Beurteilung sind unter anderem die Besonderheiten und die Entwicklung des Fachinformationshandels.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die zunehmende Digitalisierung, die steigende Bedeutung des Direktvertriebs durch große Verlage und die Verlagerung zu OpenAccess-Publikationen führen im Fachinformationshandel zu grundlegenden Marktveränderungen. Spezialisierte Fachinformationshändler und ihre besonderen Dienstleistungen stehen damit in einigen Bereichen und gegenüber einigen professionellen Endkunden und Verlagen vor erheblichen Herausforderungen. Im Laufe des Verfahrens haben verschiedene Marktteilnehmer betont, dass für Fachinformationshändler eine gewisse Unternehmensgröße erforderlich ist, um dauerhaft am Markt bestehen und diesen stabilisieren zu können."
Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering, und für die Endkunden bestehen mit anderen stationären sowie Online-Buchhändlern hinreichende Ausweichmöglichkeiten. Beschaffungsseitig war u. a. die bei Fachinformationen große Bedeutung des Verlagsdirektgeschäfts und der internationalen Publikationen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund konnte die geplante Übernahme im Vorprüfverfahren freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 15.07.21
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.