Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Organisierte Brauereien


Keine Einwände gegen gemeinschaftliche Verhandlung der "Freien Brauer"
Durch die Kooperation wird es kleinen Brauereien ermöglicht, die allgemeinen Einkaufsbedingungen zu prüfen und zu verhandeln




Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die gemeinschaftliche Prüfung und Verhandlung der allgemeinen Einkaufsbedingungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel durch die in der "Die Freien Brauer GmbH & Co. KG ("Die Freien Brauer")" organisierten Brauereien.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch die Kooperation wird es kleinen Brauereien ermöglicht, die allgemeinen Einkaufsbedingungen zu prüfen und zu verhandeln, die bisher einseitig durch den Lebensmitteleinzelhandel vorgegebenen wurden. Die oft noch familiengeführten Betriebe können sich dadurch besser gegen den Handel behaupten und bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien ein Stück weit ausgleichen. Konkrete Konditionen wie Preise oder Preisbestandteile sowie Absatzmengen sollen weiterhin individuell verhandelt werden."

Die Freien Brauer sind eine Gemeinschaft von 39 kleinen Familienbrauereien aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für die beteiligten Brauer hat die Gemeinschaft die Funktion einer Service-Organisation, die nun die rechtliche Prüfung der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Lebensmitteleinzelhandels übernehmen soll, auch im Hinblick auf mögliche unlautere Handelspraktiken. Die Kooperation stellt sich damit in erster Linie als eine Art gemeinschaftliches "Outsourcing" der rechtlichen Prüfung der allgemeinen Einkaufsbedingungen dar.

Die Brauereien sind regional tätig, verfügen nicht über Rechtsabteilungen und haben eine geringe Marktbedeutung. Ihre Marktanteile sind zwar regional unterschiedlich, liegen aber bei deutschlandweiter Betrachtung unter 5 Prozent. Die Übernahme der verhandelten Einkaufsbedingungen des Handels durch die jeweiligen Brauereien bleibt freiwillig.

In Anbetracht dieser Umstände hat das Bundeskartellamt keine kartellrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 06.04.22
Newsletterlauf: 09.06.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen