Noch andere große Wettbewerber aktiv
Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss katholischer Kliniken in Bielefeld und Gütersloh
Keine Beeinträchtigung des Krankenhauswettbewerbs in den beiden Regionen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Sankt Elisabeth Hospital GmbH in Gütersloh durch die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen GmbH aus der benachbarten Stadt Bielefeld freigegeben. Beide Krankenhausträger führen jeweils drei Krankenhausstandorte im Nordosten von NRW (Region Ostwestfalen-Lippe). Die Erwerberin hat ihren Schwerpunkt in Bielefeld und Umgebung, die Erworbene in Gütersloh und näherer Umgebung.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Zusammenschluss wurde freigegeben, da neben den Beteiligten in beiden Gebieten noch andere große Wettbewerber aktiv sind und den Patientinnen und Patienten als Ausweichalternativen erhalten bleiben, nämlich in Bielefeld insbesondere das Klinikum Bielefeld sowie in Gütersloh das Klinikum Gütersloh."
Ursprünglich hatte die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen im Jahre 2019 geplant, sich mit dem städtischen Klinikum Gütersloh zusammenzuschließen. Diesen Zusammenschluss der beiden einzigen Allgemeinkrankenhäuser in Gütersloh, Sankt Elisabeth Hospital und Klinikum Gütersloh, hatte das Bundeskartellamt kritisch gesehen. Auch in der näheren Umgebung von Gütersloh hätten bei Vollzug dieses Zusammenschlusses die Patienten im Wesentlichen nur auf Krankenhäuser der Cura-Gruppe, mit der das Sankt Elisabeth Hospital bisher schon verbunden ist, ausweichen können. Daraufhin nahmen die Klinikträger von dem damaligen Vorhaben Abstand.
Stattdessen hat sich das Sankt Elisabeth Hospital nunmehr umorientiert zu der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen, deren Betriebsstätten sich nicht unmittelbar in Gütersloh befinden, sondern in den nahe gelegenen Städten Bielefeld, Herford und Rheda-Wiedenbrück. Damit schließen sich zwei bereits zuvor verbundene katholische Krankenhausträger in Bielefeld und Gütersloh enger zusammen.
Der Zusammenschluss zwischen den bereits verbundenen katholischen Kliniken in Bielefeld und Gütersloh führt zu keiner Beeinträchtigung des Krankenhauswettbewerbs in den beiden Regionen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 05.04.22
Newsletterlauf: 08.06.22
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.