Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Noch andere große Wettbewerber aktiv


Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss katholischer Kliniken in Bielefeld und Gütersloh
Keine Beeinträchtigung des Krankenhauswettbewerbs in den beiden Regionen




Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Sankt Elisabeth Hospital GmbH in Gütersloh durch die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen GmbH aus der benachbarten Stadt Bielefeld freigegeben. Beide Krankenhausträger führen jeweils drei Krankenhausstandorte im Nordosten von NRW (Region Ostwestfalen-Lippe). Die Erwerberin hat ihren Schwerpunkt in Bielefeld und Umgebung, die Erworbene in Gütersloh und näherer Umgebung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Zusammenschluss wurde freigegeben, da neben den Beteiligten in beiden Gebieten noch andere große Wettbewerber aktiv sind und den Patientinnen und Patienten als Ausweichalternativen erhalten bleiben, nämlich in Bielefeld insbesondere das Klinikum Bielefeld sowie in Gütersloh das Klinikum Gütersloh."

Ursprünglich hatte die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen im Jahre 2019 geplant, sich mit dem städtischen Klinikum Gütersloh zusammenzuschließen. Diesen Zusammenschluss der beiden einzigen Allgemeinkrankenhäuser in Gütersloh, Sankt Elisabeth Hospital und Klinikum Gütersloh, hatte das Bundeskartellamt kritisch gesehen. Auch in der näheren Umgebung von Gütersloh hätten bei Vollzug dieses Zusammenschlusses die Patienten im Wesentlichen nur auf Krankenhäuser der Cura-Gruppe, mit der das Sankt Elisabeth Hospital bisher schon verbunden ist, ausweichen können. Daraufhin nahmen die Klinikträger von dem damaligen Vorhaben Abstand.

Stattdessen hat sich das Sankt Elisabeth Hospital nunmehr umorientiert zu der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen, deren Betriebsstätten sich nicht unmittelbar in Gütersloh befinden, sondern in den nahe gelegenen Städten Bielefeld, Herford und Rheda-Wiedenbrück. Damit schließen sich zwei bereits zuvor verbundene katholische Krankenhausträger in Bielefeld und Gütersloh enger zusammen.

Der Zusammenschluss zwischen den bereits verbundenen katholischen Kliniken in Bielefeld und Gütersloh führt zu keiner Beeinträchtigung des Krankenhauswettbewerbs in den beiden Regionen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 05.04.22
Newsletterlauf: 08.06.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen