Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellrecht: Beurteilung des Informationsflusses


Keine Einwände gegen Start einer digitalen Agrarplattform
Bei der kartellrechtlichen Beurteilung des Informationsflusses zwischen Plattform und möglichen späteren Gesellschaftern knüpft das Bundeskartellamt im vorliegenden Fall an seine Praxis bei der Stahlhandelsplattform "XOM-Metals" an



Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den geplanten Start von "Unamera", einer digitalen Handelsplattform für Agrarprodukte. Die Unamera GmbH ist ein Start-up-Unternehmen aus Zwickau, das von den Getreidehandelsunternehmen BayWa AG, Getreide AG und ATR Landhandel als Finanzierungspartner unterstützt wird. Über die Plattform sollen künftig insbesondere Getreide und Ölsaaten zwischen Agrarhandelsunternehmen auf der einen sowie Landwirten und Verarbeitern auf der anderen Seite gehandelt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Insbesondere für die Beurteilung von Kooperationen im digitalen Bereich nutzen viele Unternehmen das Bundeskartellamt als Ansprechpartner, um kartellrechtliche Fragen zu klären. Es ist offensichtlich, dass digitale Plattformen den Handel deutlich effizienter gestalten können. Sie dürfen aber den Wettbewerb nicht beschränken. Unsere Bewertung solcher digitaler Plattformen konzentriert sich auf wesentliche Fragen. Es darf über solche Netzwerke nicht zu Preisabsprachen kommen, sie dürfen nicht diskriminierend wirken, und es darf kein Übermaß an Transparenz geschaffen werden. Besonderes Augenmerk liegt daher regelmäßig auf Art und Umfang des Informationsaustausches, der Gestaltung von "Chinese Walls" zwischen den Beteiligten, der Veröffentlichung von Marktstatistiken sowie der Offenlegung der Identität der Handelspartner."

Bei der kartellrechtlichen Beurteilung des Informationsflusses zwischen Plattform und möglichen späteren Gesellschaftern knüpft das Bundeskartellamt im vorliegenden Fall an seine Praxis bei der Stahlhandelsplattform "XOM-Metals" an. Zur Vermeidung eines kartellrechtswidrigen Informationsflusses muss die bisher bestehende personelle, organisatorische, technische und informatorische Trennung der Handelsplattform von Gesellschaftern gewahrt bleiben. Zudem dürfen im selben Markt tätige Gesellschafter nicht die ihnen nach dem GmbH-Gesetz zustehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte ausüben, soweit diese Beschränkung kartellrechtlich erforderlich ist.

Im Hinblick auf die beabsichtigte Veröffentlichung von Marktstatistiken setzt die Offenlegung von Preisen nach Auffassung des Amtes im vorliegenden Fall unter anderem voraus, dass die Daten zu einem Durchschnittspreis aggregiert wurden, in den Preise von mindestens fünf unabhängigen Unternehmen eingegangen sind.

Auf der Plattform treten sowohl Agrarproduzenten als auch Agrarhändler auf. Mit dem Angebot standardisierter Produkte über Getreide und Ölsaaten geht eine gesteigerte Transparenz einher, die Absprachen erleichtern kann. Marktteilnehmer müssen sich als Anbieter und Nachfrager mit einem Kunden-Login registrieren. Die Preise werden zunächst anonym angezeigt. Erst im letzten Schritt vor Vertragsabschluss wird der Vertragspartner offengelegt.

Vor diesem Hintergrund hat das Amt im Rahmen seines Ermessens entschieden, derzeit keine kartellrechtlichen Einwände gegen die Inbetriebnahme der Handelsplattform Unamera zu erheben. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 27.04.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen