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Geldbuße wegen vertikaler Preisbindung


Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Audioprodukte-Hersteller Bose
Mitarbeiter von Bose haben neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen




Das Bundeskartellamt hat gegen die Bose GmbH mit Sitz in Friedrichsdorf eine Geldbuße in Höhe von insgesamt knapp 7 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Bose produziert und vertreibt hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Vertrieb von Audioprodukten, insbesondere Lautsprechern und Kopfhörern. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden. Das geht zu Lasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Fall steht in einer Reihe mit Bußgeldern, die wir in jüngster Vergangenheit gegen Hersteller von Musikinstrumenten und Schulranzen verhängt haben. Die Botschaft ist klar: Vertikale Preisbindung wird nicht toleriert und konsequent verfolgt."

Mitarbeiter von Bose haben neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen. Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise, teilweise wurden diese auch konkret vereinbart. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler – aus Sicht von Bose – zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abwichen. Dies wurde von Bose-Mitarbeitern kontrolliert. Bei Abweichungen kam es wiederholt zu Interventionen von Bose und die angesprochenen Händler stellten das beanstandete Verhalten teilweise ab. Die betroffenen Händler unterstützten dies dadurch, dass sie sich bei Bose über (zu) niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwerten.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind keine Bußgeldbescheide ergangen.

Ein Fallbericht mit den Inhalten nach § 53 Abs. 5 GWB wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 06.12.21
Newsletterlauf: 24.02.22


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