Nicht von Pappe: 1 Mio Euro Kartellbuße
Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Papptellerhersteller
Nach den Ermittlungen der Behörde haben Verantwortliche der Unternehmen zumindest im Zeitraum von 1999 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Oktober 2002 an zahlreichen Sitzungen eines bundesweiten Kartells für Pappteller, Pappschalen, Imbissschalen und Tortenunterlagen teilgenommen
(31.01.11) - Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Hersteller sowie einen Großhändler von Papptellern Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 1 Mio. Euro wegen Preis- und Kundenschutzabsprachen verhängt.
Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Feinpappenwerk Gebr. Schuster GmbH & Co. KG, Hebertshausen, die Hosti International GmbH, Pfedelbach, die CL Rick Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG, Schleiden, die PAPSTAR Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Kall, die Dr. Rösler & Weiss KG, Wuppertal sowie die Zechel Pappteller GmbH, Altlußheim.
Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Die Ermittlungen des Amtes wurden in diesem Fall durch Beschwerden von Abnehmern der kartellierten Produkte ausgelöst. Die Unternehmen haben über mehrere Jahre hinweg Preis- und Kundenschutzabsprachen getroffen und damit faire Marktverhältnisse ausgeschlossen."
Nach den Ermittlungen der Behörde haben Verantwortliche der Unternehmen zumindest im Zeitraum von 1999 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Oktober 2002 an zahlreichen Sitzungen eines bundesweiten Kartells für Pappteller, Pappschalen, Imbissschalen und Tortenunterlagen teilgenommen.
Im Laufe des Verfahrens hatten die Unternehmen Schuster, Hosti, Zechel und Rösler sogenannte Bonusanträge eingereicht und in der Folge bei der Aufklärung des Kartells umfassend mit der Behörde kooperiert, was bei der Bemessung der Bußgelder begünstigend berücksichtigt wurde.
Die Geldbußen gegen die vier kooperierenden Unternehmen sind rechtskräftig. Auch mit den übrigen beiden Unternehmen wurde aber eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.