Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb im Pflanzenschutzmittelvertrieb


414.000 Euro Bußgeld gegen Hauptgenossenschaft ZG Raiffeisen wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot
Das Bundeskartellamt sieht im Bereich des Landhandels regelmäßig das Lager als den für den Vertriebserfolg eines Händlers wesentlichen Vermögensgegenstand an, da alle wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit den Landwirten über das Lager laufen


(03.02.11) - Das Bundeskartellamt hat gegen die badische Hauptgenossenschaft ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe, ein Bußgeld in Höhe von 414.000 Euro wegen des Verstoßes gegen das Vollzugsverbot beim Erwerb von wesentlichen Vermögensgegenständen der insolventen Wurth Agrar GmbH & Co. KG, Appenweier, verhängt.

Die ZG Raiffeisen hatte im Mai 2009 ein bis dato von der Wurth Agrar als Lager für Pflanzenschutzmittel genutztes Betriebsgrundstück erworben. Dieser Erwerbsvorgang unterlag der Fusionskontrolle und hätte zunächst beim Bundeskartellamt angemeldet werden müssen. Die beteiligten Unternehmen hätten den Erwerb erst nach Prüfung und Freigabe durch das Bundeskartellamt vollziehen dürfen.

Die ZG Raiffeisen ist eine auf der Großhandelsstufe des Landhandels tätige Hauptgenossenschaft, die im Wesentlichen im badischen Teil Württembergs Landhändler mit Betriebsmitteln für den Pflanzenschutz und die Düngung beliefert und Getreide und Mais erfasst. Auch auf der Einzelhandelsstufe ist das Unternehmen in der Belieferung von Landwirten mit Betriebsmitteln tätig. Die Wurth Agrar hatte insbesondere aufgrund des Pflanzenschutzmittellagers in Appenweier in Baden im Pflanzenschutzmittelvertrieb eine starke Marktstellung.

Das Bundeskartellamt sieht im Bereich des Landhandels regelmäßig das Lager als den für den Vertriebserfolg eines Händlers wesentlichen Vermögensgegenstand an, da alle wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit den Landwirten über das Lager laufen. Entsprechend stellt der Erwerb des Lagers einen Zusammenschlusstatbestand dar, der - sofern die Umsatzschwellen erfüllt sind - vor Vollzug beim Bundeskartellamt anzumelden ist.

Das Bundeskartellamt hat den im Juli 2009 von der ZG Raiffeisen angemeldeten Erwerb weiterer Vermögensgegenstände der Wurth Agrar als Teil des einheitlichen Vorhabens angesehen, den Standort Appenweier, bestehend aus Lager sowie den weiteren Vermögensgegenständen, insgesamt zu übernehmen. Das Amt hat den Zusammenschluss wegen der überragenden und vom Wettbewerb nicht angreifbaren Marktstellung beider Unternehmen im Pflanzenschutzmittelvertrieb an Landwirte in Baden abgemahnt. Das Vorhaben wurde daraufhin aufgegeben.

Das in der Folge wegen des Erwerbs des Pflanzenschutzlagers der Wurth Agrar eingeleitete Entflechtungsverfahren wurde nach Veräußerung des Lagers an die Wurth Pflanzenschutz GmbH, die zuvor bereits die übrigen Vermögensgegenstände der Wurth Agrar aus der Insolvenz erworben hatte, beendet. Bei der Wurth Pflanzenschutz GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der im Elsass ansässigen Genossenschaft Coopérative Agricole de Céréales (C.A.C.).

Der Bußgeldbescheid im Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings hat sich die ZG Raiffeisen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen