Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Keine Beschränkung des Leistungsumfangs


Rhön-Klinikum AG darf Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale übernehmen
Die Ermittlungen zeigten, dass die Rhön-Fachkliniken über ein weit größeres Einzugsgebiet als die Kreisklinik Bad Neustadt verfügen und aus dem Marktgebiet Bad Neustadt nur ein kleiner Teil der Patienten der Fachkliniken stammt

(30.09.15) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rhön-Klinikum AG, die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale vom Landkreis Rhön-Grabfeld zu erwerben, nach umfangreichen Ermittlungen in der ersten Phase frei gegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Rahmen der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch künftig hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. So sichern wir den Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Vor zehn Jahren mussten wir das nun freigegebene Vorhaben noch untersagen. Seitdem haben sich die Marktverhältnisse in der Region Bad Neustadt a. d. Saale deutlich verändert. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge der Fusion ist nun nicht mehr zu erwarten."

Rhön betreibt in Bad Neustadt a. d. Saale Fachkliniken für Herz- und Gefäß-Erkrankungen, für Handchirurgie und für Neurologie mit insgesamt 693 Planbetten sowie eine Klinik für Psychosomatik. 2014 hatte Rhön u.a. das St. Elisabeth-Krankenhaus in Bad Kissingen und das Klinikum Meiningen an die Helios-Kliniken verkauft. Helios ist seitdem ein bedeutender Wettbewerber in der Region Bad Neustadt a. d. Saale. Die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 225 Planbetten der Fachrichtungen für Chirurgie, Innere Medizin sowie Gynäkologie/Geburtshilfe und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.

Die Ermittlungen zeigten, dass die Rhön-Fachkliniken über ein weit größeres Einzugsgebiet als die Kreisklinik Bad Neustadt verfügen und aus dem Marktgebiet Bad Neustadt nur ein kleiner Teil der Patienten der Fachkliniken stammt. Eine Veränderung von Leistungsangebot oder Qualität zu Lasten der Patienten würde zu erheblichen Abwanderungen der Patienten führen. Außerdem ergab die Untersuchung erhebliche Unterschiede in der Angebotsbreite der Kreisklinik und der Rhön-Kliniken. Die fachlichen Überschneidungen konzentrierten sich auf zwei Bereiche (Krankheiten an Muskel-Skelettsystem und Bindegewebe sowie Erkrankungen des Kreislaufsystems). Hier ergab die Untersuchung auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerbsdruck, so dass eine Beschränkung von Leistungsumfang bzw. Qualität zu Lasten der Patienten nicht zu erwarten war. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen