Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs


Bundeskartellamt gibt Fusion zwischen Carglass und junited Autoglas frei
Trotz der hohen Markenbekanntheit von Carglass lässt nach wie vor ein großer Teil der Fahrzeugbesitzer die Glasschäden durch die Vertragswerkstätten der unterschiedlichen Automobilhersteller beheben

(07.10.15) - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des junited Autoglas-Netzwerkes sowie dreier einzelner Fahrzeugglaswerkstätten durch die Belron GmbH, Köln, der Muttergesellschaft der Carglass GmbH, freigegeben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich "Reparatur und Austausch von Fahrzeugglas".

Carglass ist mit insgesamt 330 Standorten sowie etwa 350 mobilen Serviceeinheiten als größter Fahrzeugglasspezialist Deutschlands in dem von der Fusion betroffenen Markt tätig. Bei dem Zielunternehmen junited handelt es sich um die Inhaberin der Wort-/Bildmarke "junited Autoglas", unter der rund 230 unabhängige Werkstätten ("junited-Partner") ein deutschlandweites Netzwerk bilden und die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas anbieten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Im vorliegenden Fall ist nicht zu erwarten, dass die Fusion zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führt. Weder auf bundesweiter Ebene noch in Bezug auf einzelne regionale Märkte haben die Ermittlungen Anhaltspunkte dafür ergeben. Trotz der hohen Markenbekanntheit von Carglass lässt nach wie vor ein großer Teil der Fahrzeugbesitzer die Glasschäden durch die Vertragswerkstätten der unterschiedlichen Automobilhersteller beheben."

Weiterhin war für die Entscheidung die Stellung der Kfz-Versicherer im Glasschadensmarkt relevant. Die überwiegende Zahl der Glasschadensfälle wird über Kfz-Versicherer finanziert. Dadurch können die Versicherungen in den Verhandlungen über Rahmenverträge die Verhaltensspielräume der Glasreparaturunternehmen einschränken. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen