Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs
Bundeskartellamt gibt Fusion zwischen Carglass und junited Autoglas frei
Trotz der hohen Markenbekanntheit von Carglass lässt nach wie vor ein großer Teil der Fahrzeugbesitzer die Glasschäden durch die Vertragswerkstätten der unterschiedlichen Automobilhersteller beheben
(07.10.15) - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des junited Autoglas-Netzwerkes sowie dreier einzelner Fahrzeugglaswerkstätten durch die Belron GmbH, Köln, der Muttergesellschaft der Carglass GmbH, freigegeben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich "Reparatur und Austausch von Fahrzeugglas".
Carglass ist mit insgesamt 330 Standorten sowie etwa 350 mobilen Serviceeinheiten als größter Fahrzeugglasspezialist Deutschlands in dem von der Fusion betroffenen Markt tätig. Bei dem Zielunternehmen junited handelt es sich um die Inhaberin der Wort-/Bildmarke "junited Autoglas", unter der rund 230 unabhängige Werkstätten ("junited-Partner") ein deutschlandweites Netzwerk bilden und die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas anbieten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Im vorliegenden Fall ist nicht zu erwarten, dass die Fusion zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führt. Weder auf bundesweiter Ebene noch in Bezug auf einzelne regionale Märkte haben die Ermittlungen Anhaltspunkte dafür ergeben. Trotz der hohen Markenbekanntheit von Carglass lässt nach wie vor ein großer Teil der Fahrzeugbesitzer die Glasschäden durch die Vertragswerkstätten der unterschiedlichen Automobilhersteller beheben."
Weiterhin war für die Entscheidung die Stellung der Kfz-Versicherer im Glasschadensmarkt relevant. Die überwiegende Zahl der Glasschadensfälle wird über Kfz-Versicherer finanziert. Dadurch können die Versicherungen in den Verhandlungen über Rahmenverträge die Verhaltensspielräume der Glasreparaturunternehmen einschränken. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."