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Markt für bezahltes Video on Demand


Bundeskartellamt gibt Erweiterung von 7TV um Maxdome und Eurosport frei
Der Markt für bezahltes Video on Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, ITunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben von ProSiebenSat.1 Media SE und Discovery Communications freigegeben, die gemeinsame Videoplattform 7TV insbesondere um ihre Videostreaming-Angebote "Maxdome" und "Eurosport-Player" zu erweitern. 7TV wurde von ProSiebenSat.1 und Discovery bereits im letzten Jahr gegründet und vom Bundeskartellamt freigegeben. Es bietet bislang Videos zum Abruf und auch Live-Streams von TV-Programmen der Muttergesellschaften an, die beide durch Werbung finanziert werden. Auch die Erweiterung der Kooperation um das Pro7-Angebot "Maxdome" sowie das Discovery-Angebot "Eurosport-Player" als einen zusätzlichen Geschäftsbereich lässt nicht erwarten, dass das Gemeinschaftsunternehmen eine dominante Marktposition erhält.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Maxdome hat zwar ein großes und bekanntes Videoangebot und auch der Eurosport-Player hat mit den Bundesliga-Spielen Bekanntheit erlangt. Der Markt für bezahltes Video on Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, ITunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf."

Die Beteiligten haben beim Bundeskartellamt ausschließlich die Erweiterung um die genannten eigenen Aktivitäten als Zusammenschluss angemeldet. Hierauf beschränkt sich die Fusionsprüfung und Freigabe des Bundeskartellamts. Soweit 7TV weitere Inhalte oder Kooperationspartner aufnehmen will, ist eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der konkreten Ausgestaltung der Kooperation erforderlich. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 30.08.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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