Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt für Kupfergießwalzdraht


Aurubis darf restliche Anteile an Deutsche Gießdraht übernehmen
Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen

7. Juni 2025

Nach einer Fusionskontrollentscheidung des Bundeskartellamtes darf die Aurubis AG, Hamburg, weitere 40 Prozent der Anteile und damit die alleinige Kontrolle an der Deutsche Gießdraht GmbH, Emmerich am Rhein, erwerben. Bislang ist die Deutsche Gießdraht ein Gemeinschaftsunternehmen von Aurubis und der Codelco Kupferhandel GmbH, Düsseldorf, und produziert Kupfergießwalzdraht ausschließlich für die beiden Mutterunternehmen. Aurubis und Codelco vertreiben den Gießwalzdraht bislang im Wettbewerb zueinander. Abnehmer sind Weiterverarbeiter und einige Händler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Aurubis ist der mit Abstand größte Hersteller von Kupfergießwalzdraht in Europa. Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Dennoch stehen den Nachfragern nach den verfügbaren Informationen auch nach der Übernahme weitere in- und ausländische Hersteller zur Verfügung, so dass eine Untersagung des Vorhabens im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen wäre."

Kupfergießwalzdraht ist das Basisprodukt für die Kabel- und Drahtindustrie und wird hauptsächlich zu Energiekabeln, Magnetspulen und zu Produkten in der Telekommunikations- und Datentechnik weiterverarbeitet.

Die Deutsche Gießdraht gehört in Europa zu den führenden Produzenten von Gießwalzdraht.

Aurubis, die bis zum Jahre 2009 unter "Norddeutsche Affinerie Aktiengesellschaft" firmierte, ist ein integrierter Kupferproduzent und bereits vor dem Zusammenschluss der mit Abstand größte Anbieter in Europa, der neben der Beteiligung an Deutsche Gießdraht über weitere Produktionsstätten in Europa verfügt.

Mit Codelco wird aufgrund der Übernahme ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Allerdings haben die Nachfrager auch nach dem Zusammenschluss noch Ausweichmöglichkeiten. Mehrere in- und ausländische Hersteller in Europa bieten Kupfergießwalzdraht von vergleichbarer Qualität an. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Nachfrager auch in der Lage sind, ohne größeren Aufwand zu einem anderen Hersteller von Kupfergießwalzdraht zu wechseln und dies in der Vergangenheit teilweise auch getan haben. Den Vortrag von Aurubis, dass die Wettbewerber auch über ausreichend Kapazitäten verfügen, um wechselwillige Nachfrager tatsächlich beliefern zu können, konnten die Ermittlungen im Ergebnis nicht widerlegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 03.09.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen