Fusionskontrolle im Krankenhausbereich
Klinikum Worms darf das Hochstift Krankenhaus in Worms erwerben
Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt - Mittlerweile haben große Kliniken in der Umgebung ihre Stellung ausgebaut
(25.11.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Klinikums Worms, das zur Agaplesion-Gruppe gehörende Hochstift Krankenhaus in Worms zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Rahmen der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch künftig hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. So sichern wir den Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Vor zwei Jahren mussten wir das nun freigegebene Vorhaben noch untersagen. Die aktuellen Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Marktverhältnisse in Worms inzwischen deutlich verändert haben. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge der Fusion ist heute nicht mehr zu erwarten."
Das städtische Klinikum Worms ist mit 555 Betten das größte Krankenhaus im Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe südlich von Mainz. Es ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit neun Planabteilungen, einem Medizinischem Versorgungszentrum und zusätzlichen Spezialzentren. Das Hochstift in Worms ist mit 141 Betten ein Krankenhaus der Grundversorgung mit zwei Haupt- und zwei Belegabteilungen und gehört über den Hessischen Diakonieverein zur Agaplesion-Gruppe.
Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt. Mittlerweile haben große Kliniken in der Umgebung ihre Stellung ausgebaut. So hat das Universitätsklinikum Heidelberg 2013 das Kreiskrankenhaus Bergstraße in Heppenheim übernommen. Zudem hat die Universitätsmedizin Mannheim den Südhessischen Klinikverbund mit dem St. Marien Krankenhaus in Lampertheim und dem Heilig-Geist-Hospital in Bensheim übernommen. Darüber hinaus ist die wettbewerbliche Bedeutung des Hochstifts in Worms in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.
Die Untersuchung der aktuellen Patientenzahlen zeigte, dass die Patienten die Ausweichalternativen in der Umgebung tatsächlich nutzen. Der mit dem Erwerb des Hochstifts verbundene geringe Zuwachs beim Klinikum Worms ließ daher keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs, insbesondere - anders als 2012 - keine Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."