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Wettbewerb auf dem Strom-Erzeugungsmarkt


Bundeskartellamt erleichtert Stromvermarktung durch Evonik Steag
Übernahme der Steag durch Ruhr-Stadtwerke stößt auf keine wettbewerblichen Bedenken


(25.02.11) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Evonik Industries AG und die RWE AG wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Rückerstattungsklauseln in Strombezugsverträgen eingestellt, nachdem beide Unternehmen die entsprechenden Klauseln für gegenstandslos erklärt haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die ungehinderte Vermarktung von Stromerzeugungskapazitäten durch Evonik Steag als eigenständigem Player ist ein wichtiger Baustein, um den Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt zu beleben und die Marktstruktur zu verbessern. Durch unser Einschreiten stehen künftig zusätzliche Erzeugungskapazitäten in einer Größenordnung von rund 1500 Mega Watt für eine Vermarktung an Dritte zur Verfügung."

Das Bundeskartellamt war im Zuge der Sektoruntersuchung Stromgroßhandel auf wettbewerbsbeschränkende Klauseln in Leistungsvorhaltungsverträgen zwischen der Evonik Steag GmbH bzw. Evonik Power Saar GmbH (als Anbieter) und der RWE Power AG (als Abnehmer) aufmerksam geworden. Evonik hatte sich in diesen Verträgen dazu verpflichtet, in bestimmtem Umfang Kraftwerksleistung für RWE vorzuhalten.

Kritische Vertragsinhalte betrafen die Verpflichtung von Evonik, im Fall einer Stromvermarktung an Dritte sog. Kapitaldienstentgelte an die RWE zurückzuerstatten. Die Kapitaldienstentgelte hatte RWE im Zuge der Zusammenarbeit zuvor als finanzielle Gegenleistung für die Leistungsvorhaltung durch Evonik entrichtet. Die Rückerstattungsverpflichtungen waren derart bemessen, dass sie eine freie Vermarktung von Stromkapazitäten durch Evonik an Dritte behinderten. Das Bundeskartellamt konnte nach Verfahrenseröffnung die beiden beteiligten Unternehmen dazu bewegen, die in Rede stehenden Klauseln für gegenstandslos zu erklären.

In der Folge hat RWE darüber hinaus erklärt, die ihr eingeräumte Option, den Strombezug aus Evonik-Kraftwerken im Saarland und im Ruhrgebiet über das Jahr 2012 hinaus zu verlängern, nicht auszuüben. Damit steht künftig in substantiellem Umfang Leistung aus Evonik-Kraftwerken für die Vermarktung an Dritte zur Verfügung.

Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt gestern die Übernahme von 51 Prozent der Anteile an der Evonik Steag GmbH durch die Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH (KBG) fusionsrechtlich freigegeben. Gesellschafter der KBG sind die Dortmunder Stadtwerke AG, die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Duisburg AG, die Stadtwerke Essen AG sowie die Stadtwerke Dinslaken GmbH und die Energieversorgung Oberhausen AG. Dem Fusionsvorhaben standen keine wettbewerblichen Bedenken entgegen.

Andreas Mundt sagte: "Die Beteiligung der Ruhrstadtwerke kann dazu beitragen, dass sich die Steag als ein von den großen vier Erzeugungsunternehmen unabhängiger Player am Markt etabliert." (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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