Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Konsolidierungsprozess im Lebensmitteleinzelhandel


Das Bundeskartellamt untersucht Beschaffungsmärkte im Lebensmitteleinzelhandel
Sektoruntersuchung soll mehr Licht in die Machtverhältnisse im Handel und im Verhältnis zwischen Handel und Hersteller bringen


(18.02.11) - Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels eingeleitet. Im Fokus der Untersuchung stehen die Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für die Beschaffung von Nahrungs- und Genussmitteln durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der fortschreitende Konsolidierungsprozess im Lebensmitteleinzelhandel führt nicht nur auf den Absatzmärkten, sondern auch auf den Beschaffungsmärkten zu einer starken Konzentration zugunsten der führenden Handelsunternehmen. Die vier größten Handelsunternehmen vereinen inzwischen rund 85 Prozent des Absatzmarktes insgesamt in Deutschland auf sich. Wir wollen mit dieser Untersuchung mehr Licht in die Machtverhältnisse im Handel und im Verhältnis zwischen Handel und Hersteller bringen."

Fusionsvorhaben in dieser Branche unterliegen einer genauen Prüfung des Bundeskartellamtes und können zumeist nur unter Auflagen freigegeben werden. Auf der Absatzseite - im Verhältnis der Handelsunternehmen zu den Verbrauchern - werden dabei stets die Wettbewerbsverhältnisse in einer Vielzahl von regionalen Märkten untersucht und die Einkaufsalternativen für die Verbraucher analysiert.

Auf den meist nationalen Beschaffungsmärkten - dem Verhältnis der Handelsunternehmen zu ihren Lieferanten - prüft die Behörde die Auswirkungen der Konzentration auf die Wettbewerbsbedingungen der kleineren Handelsunternehmen und der Lieferanten. In diesem Konzentrationsprozess spielen auch die Beschaffungskooperationen unter Beteiligung der führenden Handelsunternehmen eine Rolle, die damit ebenfalls in den Fokus der kartellrechtlichen Prüfung rücken.

Mit der nun eingeleiteten Sektoruntersuchung will die Behörde ihre bisherigen Analysen der Beschaffungsmärkte im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels unterstützen. Die Untersuchung wird sich dabei auf die Klärung bestimmter Einzelfragen beschränken. Insbesondere soll an ausgewählten Produktgruppen untersucht werden, welche Marktposition den einzelnen Handelsunternehmen einschließlich ihrer Kooperationspartner an der Warenbeschaffung zukommt. Es soll ermittelt werden, ob und in welchem Ausmaß die führenden Handelsunternehmen Einkaufsvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen. Darüber hinaus sind die Auswirkungen solcher Vorteile auf den Wettbewerb auf den Absatzmärkten zu untersuchen.

Zur Sektoruntersuchung im Allgemeinen:
Das Bundeskartellamt kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung, § 32 e GWB). Es handelt sich um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen