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Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs


Kartellrechtliche Freigabe für die Übernahme des Online-Vermarkters OMS durch Ströer
Bereich der Online-Werbung derzeit einem signifikanten Veränderungsprozess

(25.01.16) - Das Bundeskartellamt hat im Dezember das Vorhaben der Ströer SE, Köln, alle Anteile an der OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, zu erwerben, in der ersten Phase freigegeben. Das Vorhaben betrifft den Bereich der Online-Werbung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl Ströer mit der Übernahme seine führende Position unter den inländischen Online-Vermarktern ausbaut, ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge dieses Zusammenschlusses nicht zu erwarten. Den Werbekunden und den Nachfragern nach Vermittlungsleistungen stehen auch nach der Transaktion noch hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung, unter denen sich auch einige große, international tätige Anbieter befinden. Zudem unterliegt der Bereich der Online-Werbung derzeit einem signifikanten Veränderungsprozess, in dem der vollautomatisierte Handel von Online-Werbeflächen zunehmend an Bedeutung gewinnt."

Der Erwerber Ströer, ursprünglich vor allem ein bundesweit tätiger Anbieter im Bereich Außenwerbung, hat in den letzten Jahren insbesondere durch Akquisitionen umfangreiche Aktivitäten in der Online-Werbung aufgebaut. Die OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG ist eine 100prozentige Tochter der OMS Online Marketing Service GmbH & Co. KG, einem Zusammenschluss von 33 regionalen Tageszeitungsverlagen und Medienhäusern zur Vermarktung ihrer Online-Angebote. Die nationale Vermarktung dieser Online-Werbe-Flächen soll künftig durch Ströer/OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG erfolgen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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