Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Keine Addition von Marktanteilen


Bundeskartellamt genehmigt Sparkassenfusion in Niedersachsen
Von dem Zusammenschluss sind mehrere Märkte im Bereich Bankdienstleistungen betroffen, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich




Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen der Sparkasse Hildesheim, der Sparkasse Goslar/Harz und der Kreissparkasse Peine freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl die Geschäftsgebiete der drei Sparkassen unmittelbar aneinandergrenzen, haben sich die Sparkassen bislang keinen Wettbewerb geliefert und auch für die Zukunft wäre dies nicht zu erwarten gewesen. Der niedersächsische Gesetzgeber hat für die Sparkassen räumlich begrenzte Tätigkeitsgebiete vorgeschrieben. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben können sie nicht in die Gebiete der anderen Sparkassen vorstoßen. Letztlich war die Fusion daher freizugeben, da sich an den Wettbewerbsbedingungen mit oder ohne Zusammenschluss nichts ändert."

Nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz entspricht das Geschäftsgebiet einer Sparkasse in der Regel dem Gebiet ihres meist kommunalen Trägers. Grundsätzlich ist es daher den Sparkassen verboten, außerhalb ihres Geschäftsgebietes Filialen zu eröffnen und Werbung zu treiben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass es in den jeweiligen Geschäftsgebieten der Beteiligten auch tatsächlich so gut wie keine Überschneidungen gibt.

Von dem Zusammenschluss sind mehrere Märkte im Bereich Bankdienstleistungen betroffen, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich. Einige dieser Märkte grenzt das Bundeskartellamt regional ab. Dies gilt vor allem für den Markt für Privatgirokonten, aber auch für die Kreditmärkte für Geschäftskunden.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass die lokalen Sparkassen auf vielen Märkten innerhalb ihres eigenen Geschäftsgebietes über hohe Marktanteile verfügen, die teilweise auch über der Schwelle der Marktbeherrschungsvermutung liegen. Jedoch kommt es aufgrund der fehlenden Überschneidungen zu keiner Addition von Marktanteilen.

Die Marktuntersuchung hat zudem ergeben, dass im Raum Hildesheim/Goslar/Peine insbesondere die dort ansässigen Volks- und Raiffeisenbanken als Alternative sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden mit sämtlichen Bankgeschäften zur Verfügung stehen. Auch bundesweit tätige Kreditinstitute sowie Kreditinstitute ohne Niederlassung in dem betroffenen Gebiet, u.a. Direktbanken, stehen als Ausweichalternative zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund konnte der Zusammenschluss nach intensiver Ermittlung und Prüfung noch innerhalb der sogenannten ersten Phase freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 23.09.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen