Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln
Bundeskartellamt gibt Fusion Nagel / MUK Transthermos frei
Im Bereich der Tiefkühl-Logistik gibt es mit dem großen Wettbewerber Nordfrost und weiteren Unternehmen genügend Ausweichalternativen
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der MUK Beteiligung GmbH, München, durch Gesellschafter der Nagel Group, Versmold, freigegeben. MUK betreibt über ihre Tochtergesellschaften Transthermos GmbH und Transthermos Kontraktlogistik GmbH Tiefkühlhäuser in ganz Deutschland und bietet auch den Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln an. Die Nagel Group ist unter der Bezeichnung Kraftverkehr Nagel bekannt und bietet insbesondere Logistikleistungen für Frische-Produkte, aber auch für Tiefkühlprodukte an.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben das Vorhaben einer genauen Prüfung unterzogen, da das fusionierte Unternehmen zum Marktführer in der Tiefkühl-Logistik aufsteigt und auch in der Frische-Logistik eine starke Stellung innehaben wird. Die Voraussetzungen für eine Untersagung waren jedoch nicht gegeben, da unsere Ermittlungen gezeigt haben, dass auch nach der Fusion weiterhin ausreichend Wettbewerb in diesem Markt bestehen wird."
Im Bereich der Tiefkühl-Logistik gibt es mit dem großen Wettbewerber Nordfrost und weiteren Unternehmen genügend Ausweichalternativen. Dies gilt auch für den Tiefkühl-Sammelgutverkehr, den das Bundeskartellamt näher untersucht hat. Beim Sammelgut-Verkehr stammen die Güter von unterschiedlichen Versendern und werden an unterschiedliche Empfänger geliefert. Er bietet sich daher für kleinere Sendungsgrößen an.
Weiter ist nicht zu erwarten, dass das fusionierte Unternehmen durch die bessere Kombination von Frische- und Tiefkühl-Logistik in der Lage sein wird, Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Das Bundeskartellamt hat schließlich geprüft, ob das fusionierte Unternehmen einen gegenüber Wettbewerbern bevorzugten Zugang zu Subunternehmen (Frachtführer und Frachtraum) erhalten wird. Auch hierfür haben die Ermittlungen jedoch keine ausreichenden Hinweise erbracht. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 20.09.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."