Nachteile für den Wettbewerb
Bundeskartellamt untersagt Online-Video-Plattform von RTL und Pro7Sat1
Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken
(23.03.11) - Das Bundeskartellamt hat gestern das Vorhaben von RTL und Pro7Sat.1, ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform zu gründen, untersagt.
Die wesentlichen Gründe für die Untersagungsentscheidung hatte die Behörde den Unternehmen bereits im Februar mitgeteilt (siehe PM vom 24.Februar 2011).
Die zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme der Sendergruppen zu der vorläufigen Einschätzung vom Februar konnte die wettbewerblichen Bedenken der Behörde jedoch nicht ausräumen. Insbesondere zeigten sich die Unternehmen nicht bereit, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen. Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter wurde nach wie vor nicht angeboten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken. Wir haben uns auch umfassend mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. In der konkret geplante Form bietet das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen."
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
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