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Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit


Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik: Jahreskonferenz des International Competition Network in Australien
Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers)

(22.05.15) - Die 14. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) ist erfolgreich zu Ende gegangen. Mehr als 500 Teilnehmer aus über 70 Staaten, darunter auch Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft, Rechts- und Wirtschaftsexperten sowie Vertreter internationaler Organisationen, nahmen an der von der australischen Wettbewerbsbehörde (ACCC) ausgerichteten Konferenz teil, die vom 28. April bis 1. Mai in Sydney/Australien stattfand.

Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 132 Wettbewerbsbehörden aus 119 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN und wurde im Rahmen der Konferenz für zwei weitere Jahre in dieser Funktion bestätigt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das ICN ist seit seiner Gründung im Jahr 2001 ein Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik. Eine Herausforderung für die Zukunft wird es sein sicherzustellen, dass das Netzwerk den unterschiedlichen Bedürfnissen seiner vielfältigen Mitgliedschaft weiterhin gerecht wird, denn eben diese Vielfalt ist eine der herausragenden Stärken des ICN."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem ein Leitfaden zum Ermittlungsprozess (Guidance Document on Investigative Process), der wesentliche Ermittlungsinstrumente und Prinzipien des fairen Verfahrens darstellt, ein neues Kapitel des ICN Handbuchs zur Kartellverfolgung (ICN Anti-Cartel Enforcement Manual) über die Beziehung zwischen Wettbewerbsbehörden und öffentlichen Vergabestellen, ein Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers), ein Kapitel des Handbuchs zu Kopplungs- und Bündelungspraktiken (Unilateral Conduct Workbook Chapter on Tying and Bundling) sowie ein Bericht zur Entwicklung einer wirksamen Wettbewerbskultur.

Die ACCC leitete im Zeitraum 2014-2015 ein Projekt zu vertikalen Beschränkungen im Online-Handel und stellte auf der Konferenz eine Studie vor, die auf einer Befragung von 47 Wettbewerbsbehörden basiert.

Auch die 14. Jahreskonferenz hat den Mitgliedern und anderen Teilnehmern einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der vorgelegten Arbeitsprodukte und künftiger Themen geboten, damit das ICN weiterhin als eines der wichtigsten Foren für den Erfahrungsaustausch und als informelle Plattform für regelmäßige Kontakte zur Diskussion von Wettbewerbsthemen aus der praktischen Arbeit dienen kann.

Die ICN Jahreskonferenz 2016 wird vom 26.-29. April 2016 in Singapur stattfinden. (Bundeskartellamt: ra)



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

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    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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