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Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit


Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik: Jahreskonferenz des International Competition Network in Australien
Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers)

(22.05.15) - Die 14. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) ist erfolgreich zu Ende gegangen. Mehr als 500 Teilnehmer aus über 70 Staaten, darunter auch Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft, Rechts- und Wirtschaftsexperten sowie Vertreter internationaler Organisationen, nahmen an der von der australischen Wettbewerbsbehörde (ACCC) ausgerichteten Konferenz teil, die vom 28. April bis 1. Mai in Sydney/Australien stattfand.

Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 132 Wettbewerbsbehörden aus 119 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN und wurde im Rahmen der Konferenz für zwei weitere Jahre in dieser Funktion bestätigt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das ICN ist seit seiner Gründung im Jahr 2001 ein Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik. Eine Herausforderung für die Zukunft wird es sein sicherzustellen, dass das Netzwerk den unterschiedlichen Bedürfnissen seiner vielfältigen Mitgliedschaft weiterhin gerecht wird, denn eben diese Vielfalt ist eine der herausragenden Stärken des ICN."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem ein Leitfaden zum Ermittlungsprozess (Guidance Document on Investigative Process), der wesentliche Ermittlungsinstrumente und Prinzipien des fairen Verfahrens darstellt, ein neues Kapitel des ICN Handbuchs zur Kartellverfolgung (ICN Anti-Cartel Enforcement Manual) über die Beziehung zwischen Wettbewerbsbehörden und öffentlichen Vergabestellen, ein Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers), ein Kapitel des Handbuchs zu Kopplungs- und Bündelungspraktiken (Unilateral Conduct Workbook Chapter on Tying and Bundling) sowie ein Bericht zur Entwicklung einer wirksamen Wettbewerbskultur.

Die ACCC leitete im Zeitraum 2014-2015 ein Projekt zu vertikalen Beschränkungen im Online-Handel und stellte auf der Konferenz eine Studie vor, die auf einer Befragung von 47 Wettbewerbsbehörden basiert.

Auch die 14. Jahreskonferenz hat den Mitgliedern und anderen Teilnehmern einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der vorgelegten Arbeitsprodukte und künftiger Themen geboten, damit das ICN weiterhin als eines der wichtigsten Foren für den Erfahrungsaustausch und als informelle Plattform für regelmäßige Kontakte zur Diskussion von Wettbewerbsthemen aus der praktischen Arbeit dienen kann.

Die ICN Jahreskonferenz 2016 wird vom 26.-29. April 2016 in Singapur stattfinden. (Bundeskartellamt: ra)



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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