Zusammenführung zweier Immobilienplattformen
Freigabe des Zusammenschlusses von Immonet und Immowelt
Eine erhebliche Behinderung war durch den Zusammenschluss nicht zu befürchten
(06.05.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Immowelt AG, Nürnberg, durch die Axel Springer SE, Berlin, sowie die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Immowelt AG und der Immonet GmbH, Hamburg, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen sind die Online-Immobilienplattformen immowelt.de und immonet.de, deren Aktivitäten in dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen zusammengeführt werden sollen.
Durch die Zusammenführung der beiden Immobilienplattformen schließen sich die zweit- und die drittgrößte Immobilienplattform in Deutschland zusammen. Marktführer bleibt auch nach dem Zusammenschluss die Immobilien Scout GmbH, Berlin, mit der Immobilienplattform immobilienscout24.de.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Eine erhebliche Behinderung war durch den Zusammenschluss nicht zu befürchten, obwohl der Zusammenschluss die Anzahl der großen Immobilienplattformen in Deutschland reduziert. Es entsteht durch den Zusammenschluss auch die Möglichkeit, dass sich der Wettbewerb zum Marktführer intensivieren kann. Denn auf Plattformmärkten wirken Netzwerkeffekte, bei denen es entscheidend ist, beide Seiten – im vorliegenden Fall Immobilienanbieter und -nachfrager – gleichzeitig an Bord zu bekommen. Eine Vielzahl an kleineren Wettbewerbern führt bei Plattformmärkten eher dazu, dass vor allem der Marktführer von beiden Seiten – Immobilienanbieter und -nachfrager – gewählt wird. Mit dem Zusammenschluss steht den Nachfragern eine weitere große Plattform zur Verfügung." (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.