Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Marktstellung deutlich verstärkt


Bundeskartellamt gibt Fusion von Titandioxid-Rohstoffunternehmen frei
Die Übernahme musste beim Bundeskartellamt angemeldet werden, da die Unternehmen die Rohstoffe auch an namhafte Pigmenthersteller mit Standorten in Deutschland absetzen



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Sierra Rutile Limited durch die Iluka Resources Limited freigegeben. Die beiden Rohstoffunternehmen sind in Australien und Sierra Leone im Tagebau tätig und erzielen mit dem weltweiten Absatz der von ihnen geförderten Rohstoffe gemeinsame Umsätze im dreistelligen Millionenbereich. Unter anderem werden von den Unternehmen die Minerale Ilmenit und Rutil gewonnen. Diese enthalten das in der Natur nicht in reiner Form vorkommende Titandioxid, aus dem insbesondere Pigmente für Farben und Lacke sowie weitere industrielle Anwendungen hergestellt werden. Die Übernahme musste beim Bundeskartellamt angemeldet werden, da die Unternehmen die Rohstoffe auch an namhafte Pigmenthersteller mit Standorten in Deutschland absetzen und damit hierzulande bedeutsame Umsätze erzielen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die Übernahme wird die Marktstellung von Iluka im Bereich des natürlichen Rutils deutlich verstärkt. Daher haben wir das Vorhaben vertieft geprüft und uns dabei insbesondere angesehen, inwieweit die Abnehmer statt natürliches Rutil auch andere Titandioxid-Rohstoffe für ihre Weiterverarbeitungszwecke nutzen können. Insbesondere da wir eine hohe Austauschbarkeit zwischen diesen Rohstoffen festgestellt haben, erwarten wir, dass es auch nach dem Zusammenschluss einem hinreichend starken Wettbewerbsdruck geben wird."

Die Ermittlungen haben ergeben, dass natürliches Rutil von den Abnehmern vergleichsweise leicht durch diverse Veredelungsprodukte auf der Basis des Minerals Ilmenit wie synthetisches Rutil, Titan-Schlacke sowie aufbereiteter Titan-Schlacke ersetzt werden können.

Es gibt mehrere bedeutsame Hersteller dieser Veredelungsprodukte, darunter etwa der australische Bergbau-Konzern Rio Tinto. Die Pigmenthersteller, die teilweise auch selbst auf der Stufe der Rohstoffgewinnung tätig sind, verfügen ferner auch aufgrund der im Markt derzeit vorherrschenden Überkapazitäten und der Existenz zusätzlicher Rohstoffvorkommen auch zukünftig über ausreichende Bezugsalternativen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 20.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen