Marktstellung deutlich verstärkt
Bundeskartellamt gibt Fusion von Titandioxid-Rohstoffunternehmen frei
Die Übernahme musste beim Bundeskartellamt angemeldet werden, da die Unternehmen die Rohstoffe auch an namhafte Pigmenthersteller mit Standorten in Deutschland absetzen
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Sierra Rutile Limited durch die Iluka Resources Limited freigegeben. Die beiden Rohstoffunternehmen sind in Australien und Sierra Leone im Tagebau tätig und erzielen mit dem weltweiten Absatz der von ihnen geförderten Rohstoffe gemeinsame Umsätze im dreistelligen Millionenbereich. Unter anderem werden von den Unternehmen die Minerale Ilmenit und Rutil gewonnen. Diese enthalten das in der Natur nicht in reiner Form vorkommende Titandioxid, aus dem insbesondere Pigmente für Farben und Lacke sowie weitere industrielle Anwendungen hergestellt werden. Die Übernahme musste beim Bundeskartellamt angemeldet werden, da die Unternehmen die Rohstoffe auch an namhafte Pigmenthersteller mit Standorten in Deutschland absetzen und damit hierzulande bedeutsame Umsätze erzielen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die Übernahme wird die Marktstellung von Iluka im Bereich des natürlichen Rutils deutlich verstärkt. Daher haben wir das Vorhaben vertieft geprüft und uns dabei insbesondere angesehen, inwieweit die Abnehmer statt natürliches Rutil auch andere Titandioxid-Rohstoffe für ihre Weiterverarbeitungszwecke nutzen können. Insbesondere da wir eine hohe Austauschbarkeit zwischen diesen Rohstoffen festgestellt haben, erwarten wir, dass es auch nach dem Zusammenschluss einem hinreichend starken Wettbewerbsdruck geben wird."
Die Ermittlungen haben ergeben, dass natürliches Rutil von den Abnehmern vergleichsweise leicht durch diverse Veredelungsprodukte auf der Basis des Minerals Ilmenit wie synthetisches Rutil, Titan-Schlacke sowie aufbereiteter Titan-Schlacke ersetzt werden können.
Es gibt mehrere bedeutsame Hersteller dieser Veredelungsprodukte, darunter etwa der australische Bergbau-Konzern Rio Tinto. Die Pigmenthersteller, die teilweise auch selbst auf der Stufe der Rohstoffgewinnung tätig sind, verfügen ferner auch aufgrund der im Markt derzeit vorherrschenden Überkapazitäten und der Existenz zusätzlicher Rohstoffvorkommen auch zukünftig über ausreichende Bezugsalternativen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 20.12.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.