Wartung von Sortiermaschinen
Missbrauchsverfahren gegen die Compador Technologies GmbH eingestellt
Bundeskartellamt sah in der Weigerung, Wartungsleistungen weiter zu erbringen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
(18.11.13) - Das Bundeskartellamt hat sein Missbrauchsverfahren gegen die Compador Technologies GmbH, eine Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Post AG (DPAG), eingestellt. Das Verfahren war eingeleitet worden, nachdem Compador sich geweigert hatte, einen Vertrag über die Wartung von Sortiermaschinen mit der PostCon Deutschland GmbH, einem Wettbewerber der DPAG, fortzuführen. Compador hat der PostCon nunmehr ein die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllendes Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages vorgelegt.
Compador entwickelt, produziert und wartet Sortiermaschinen für alternative Briefdienstleister. Einer der Kunden ist auch das Unternehmen PostCon, die über die TNT Post Deutschland B.V. & Co. KG zur niederländischen PostNL gehört. Ende 2012 erwarb die DPAG eine Minderheitsbeteiligung an der Compador Technologies GmbH und gleichzeitig an der neu gegründeten Compador Dienstleistungen GmbH, die als Konsolidierer neu in den Markt eingetreten ist. Als Konsolidierer bezeichnet man Unternehmen, die Postsendungen von Geschäftskunden einsammeln und in ein Briefzentrum der DPAG zur Zustellung übergeben. In zeitlichem Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb durch die DPAG wurden die Wartungsverträge für die von Compador an PostCon gelieferten Sortiermaschinen gekündigt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben in der Weigerung, diese Wartungsleistungen weiter zu erbringen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gesehen. Ohne Wartung drohte eine Situation, in der ein Teil der Briefe nicht mehr hätte sortiert werden können. Zum Teil konnten die Wartungsleistungen ausschließlich von Compador erbracht werden. Das Verfahren konnte nun eingestellt werden, nachdem Compador ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages vorgelegt hat. Unter dem Druck des laufenden Verfahrens belieferte Compador PostCon weiter mit Ersatzteilen und führte dringende Wartungsleistungen durch."
Wie dem Bundeskartellamt zwischenzeitlich bekannt wurde, hat sich PostCon, nach Abschluss des Verfahrens aus anderweitigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen, gegen den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages mit Compador entschieden. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."