Kartellabsprachen in der Porzellanbranche
Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 900.000,- Euro: Kartellverfahren gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr abgeschlossen
Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Villeroy & Boch AG
(11.11.13) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Unternehmen Porzellanfabrik Christian Seltmann GmbH und Kahla/Thüringen Porzellan GmbH, gegen den Verband der Keramischen Industrie sowie gegen zwei verantwortliche Personen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 900.000,- Euro erlassen. Damit hat die Behörde das Ermittlungsverfahren gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr wegen wettbewerbswidriger Absprachen abgeschlossen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Kartellabsprachen sind immer mit einem hohen volkswirtschaftlichen Schaden verbunden. Auch wirtschaftliche Schwierigkeiten in einer Branche können daher keine Rechtfertigung dafür sein, dass der Verbraucher mehr für ein Produkt zahlen muss, als er es bei funktionierendem Wettbewerb getan hätte. Das wirtschaftlich schwierige Umfeld der Porzellanbranche haben wir im vorliegenden Verfahren im Blick gehabt. Daher haben wir relativ moderate Bußgelder verhängt, die der individuellen finanziellen Situation der Unternehmen Rechnung tragen."
Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Villeroy & Boch AG. Im Februar 2011 hatte das Bundeskartellamt bei sechs Porzellanherstellern in Deutschland und bei dem zuständigen Verband durchsucht. Die sich anschließenden Ermittlungen haben ergeben, dass sich die Hersteller von Haushaltsgeschirr unter anderem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 darauf verständigt haben, die Preise unter Einbeziehung der Mehrwertsteuererhöhung bereits zum 1. Oktober 2006 zu erhöhen. Der Verband hat die Mitglieder bei den Absprachen aktiv unterstützt. Zwei der beteiligten Unternehmen konnten wegen Insolvenz nicht weiter verfolgt werden, gegen zwei weitere Beteiligte wurde das Verfahren aus anderen Gründen eingestellt.
Mit dem Unternehmen Kahla, das auch im Laufe des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte, und mit dem Verband der Keramischen Industrie konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) erzielt werden. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
-
Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
-
Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
-
Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."