Missbrauchsverfahren in der Wasserversorgung
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Beschluss des Bundeskartellamtes zur Senkung der Berliner Wasserpreise
Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes wird nun auch für die Mieter effektiv werden
(18.03.14) - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Das Amt hatte in dem Preissenkungsbeschluss angeordnet, dass die abgabenbereinigten Erlöse aus der Versorgung mit Trinkwasser in Berlin für die Jahre 2012 um ca. 18 Prozent und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich ca. 17 Prozent jeweils im Vergleich zu 2011 gesenkt werden müssen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir freuen uns sehr, dass das OLG Düsseldorf unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt ca. 250 Millionen Euro entlastet werden. Die BWB haben aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit des Beschlusses bereits mit der Umsetzung begonnen. Die Gutschriften für das Jahr 2012 sind erfolgt und diejenigen für 2013 werden im Laufe dieses Jahres erteilt. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes wird nun auch für die Mieter effektiv werden. Bisher hatten die Vermieter oftmals eine Auskehrung der Gutschriften wegen bislang fehlender Rechtssicherheit verweigert. Die Berliner Haushalte werden deshalb in diesem Jahr von einem hohen Gutschriftenbetrag für die Vergangenheit und gleichzeitig von verringerten Abschlagszahlungen für die Zukunft profitieren. Die gerichtliche Bestätigung unterstreicht, wie umsichtig das Bundeskartellamt bei Missbrauchsverfahren in der Wasserversorgung vorgeht."
Inhaltlich hat das OLG Düsseldorf damit sowohl die Anwendbarkeit des Kartellrechts als auch das Konzept des Bundeskartellamtes (abgabenbereinigter Erlösvergleich) sowie die Feststellung der überhöhten Erlöse im Verhältnis zu den Vergleichsunternehmen aus Hamburg, München und Köln und die großzügige Anerkennung der Sonderkosten Ost (insbesondere Mehrinvestitionen zur Sanierung des Ostberliner Leitungsnetzes) durch das Bundeskartellamt bestätigt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Gegen die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf die Berliner Wasserpreise waren die BWB schon erfolglos in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln und Oberverwaltungsgericht Münster vorgegangen.
Die BWB kann gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.