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Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols


Springer/Funke – Programmzeitschriften: Gespräche mit dem Bundeskartellamt über Abgabe verschiedener Titel
Die Übernahme der bisher von Springer verlegten Titel durch die FMG würde die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften von vier auf drei senken

(17.03.14) - Das Bundeskartellamt bestätigt, dass eine vorläufige Einschätzung zu dem Vorhaben der Funke-Mediengruppe (FMG), die Programmzeitschriften der Axel Springer SE "Hörzu", "Funk Uhr", "TV Digital" und "TV Neu" zu erwerben, zugestellt hat. Die beteiligten Unternehmen haben nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft bis zum 22. April 2014. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist das Bundeskartellamt der Auffassung, dass auf dem Leser- und Anzeigenmärkten für Programmzeitschriften ein aus vier Anbietern bestehendes marktbeherrschendes Oligopol besteht. Außer Springer und FMG geben in Deutschland nur noch zwei andere Verlage Programmzeitschriften heraus: der Heinrich Bauer Verlag (u.a. tv Hören und Sehen, tv 14) und Hubert Burda Media (u.a. TV Spielfilm).

Die Übernahme der bisher von Springer verlegten Titel durch die FMG würde die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften von vier auf drei senken. Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes, würde dies zu einer Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols führen. Zur Lösung der wettbewerblichen Probleme haben die Beteiligten die Veräußerung verschiedener Programmzeitschriftentitel vorgeschlagen. Allerdings ist der Vorschlag in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht ausreichend.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Gespräche mit den Beteiligten über die Abgabe bestimmter Programmzeitschriften sind noch nicht abgeschlossen. Die Unternehmen haben nun auch in schriftlicher Form unsere vorläufige Bewertung des Vorhabens erhalten. Das ist ein wichtiger Verfahrensschritt - auch für die Fortsetzung der Gespräche. Eine Lösung der wettbewerblichen Probleme ist aus unserer Sicht nach wie vor möglich. Hier besteht aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf."

Die Programmzeitschriften bilden den zweiten Verfahrensteil im Rahmen einer Gesamttransaktion zwischen Funke und Springer. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer SE durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Offen sind weiterhin die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen einerseits und zum Vertrieb von Printerzeugnissen andererseits. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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