Zahlreiche Beschwerden von Hybridhändlern
Bosch Siemens Hausgeräte GmbH gibt wettbewerbsbeschränkendes Rabattsystem auf
Das Bundeskartellamt wertete das Rabattsystem der Bosch Siemens Hausgeräte als wettbewerbsbeschränkendes Doppelpreissystem
(17.01.14) - Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH wird ihr zum 1. Januar 2013 eingeführtes System von Leistungsrabatten ab dem Jahr 2014 nicht mehr praktizieren. Das Rabattsystem hat vor allem sog. Hybridhändler benachteiligt, die Haushaltsgeräte sowohl über ihr stationäres Ladengeschäft als auch über einen Internetshop absetzen. Die Hybridhändler erhielten aufgrund des Rabattsystems umso niedrigere Rabatte, je mehr Umsatz sie über den Internetshop generierten. Das Bundeskartellamt hatte ein Verfahren gegen die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH eingeleitet nachdem es zahlreiche Beschwerden von Hybridhändlern erhalten hatte.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Natürlich kann ein Hersteller mit seinen Händlern qualitative Anforderungen für den Vertrieb seiner Produkte vereinbaren. Wenn die Gewährung umsatzabhängiger Einkaufsrabatte allerdings dazu führt, dass die Händler in der Wahl ihrer Vertriebswege beschränkt werden, ist dies nicht hinzunehmen. Das Rabattsystem setzte Händlern Anreize, ihren Internetvertrieb zu begrenzen. Dadurch wurde der Wettbewerb im Onlinehandel reduziert. Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH hat mittlerweile alle betroffenen Händler schriftlich über die Aufgabe des bisherigen Rabattsystems informiert. Wir werden das Verfahren daher vorerst nicht weiter verfolgen."
Das Bundeskartellamt wertete das Rabattsystem der Bosch Siemens Hausgeräte GmbH – ähnlich wie das jüngst vom Bundeskartellamt beanstandete Rabattsystem von Gardena – als wettbewerbsbeschränkendes Doppelpreissystem. Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH teilte dem Bundeskartellamt mit, ab dem Jahr 2014 auf die Rabattspreizung zu verzichten. Damit sind künftig für den stationären und für den Online-Absatz gleich hohe Rabatte erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie im Fallbericht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
-
Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
-
Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.