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Auch künftig starker Wettbewerb


Springer/Funke: Übernahme von Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften freigegeben
Auf den Zeitungsmärkten in Berlin und Hamburg war die Funke Mediengruppe bisher nicht tätig, so dass der Zusammenschluss dort keine kartellrechtlichen Bedenken aufwirft

(13.01.14) - Anfang Dezember des letzten Jahres hat das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer AG durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Die geplante Übernahme der Programmzeitschriften sowie die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb wurden zum Zeitpunkt der Bekanntgabe noch geprüft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die Aufteilung des ursprünglich gemeinsam angemeldeten Zusammenschlussvorhabens in vier Einzelpakete war es möglich, die kartellrechtlich unbedenkliche Übernahme der Lokalzeitungen in Berlin und Hamburg sowie der beiden Zeitschriften Bild der Frau und Frau von heute schnell freizugeben. Für die Prüfung der verbleibenden Teile gilt jeweils ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eine neue Frist von maximal vier Monaten."

Auf den Zeitungsmärkten in Berlin und Hamburg war die Funke Mediengruppe bisher nicht tätig, so dass der Zusammenschluss dort keine kartellrechtlichen Bedenken aufwirft. Im Bereich der Frauenzeitschriften kann die Funke Mediengruppe durch die Übernahme der Springer-Titel Bild der Frau und Frau von heute zwar seine Marktanteile auf dem Leser- und Anzeigenmarkt erhöhen. Die Funke Mediengruppe bleibt dort aber auch künftig wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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