Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen


Entsorgung von Gewerbeabfällen: Remondis darf die Cortek-Gruppe übernehmen
Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer

(17.12.15) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Cortek-Gruppe durch die Remondis GmbH & Co. KG, Kloster Lehnin, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Zur Cortek-Gruppe gehören die Cortek Gesellschaft für Recycling und Entsorgungsleistungen mbH, Weißenfels, die Umtech Entsorgungsgesellschaft mbH, Zeitz, und die Zentrum für Wertstoffverarbeitung Mitteldeutschland GmbH, Schkopau. Die erworbenen Gesellschaften bieten vor allem die Entsorgung von Gewerbeabfällen im südlichen Teil von Sachsen-Anhalt sowie in den angrenzenden Gebieten Thüringens und Sachsens an.

Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer. Remondis ist das größte Entsorgungsunternehmen in Deutschland. In der hier relevanten Region ist das Unternehmen darüber hinaus Marktführer bei der Erfassung von Haushaltsabfällen. Durch den Erwerb der Cortek-Gruppe wird Remondis dort auch zum Marktführer bei Gewerbeabfällen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Trotz der starken Marktposition von Remondis war das Vorhaben letztlich freizugeben. Die in der Region tätigen Wettbewerber haben ebenfalls gut ausgestattete Standortnetze, beteiligen sich neben Remondis aktiv an Ausschreibungen für die Erfassung von Haushaltsabfällen und Verpackungsabfällen und erzeugen so Wettbewerbsdruck. Allerdings erfolgt die Erfassung von Haushaltsabfällen in vielen Kommunen der Region durch ausschreibungsfrei beauftragte kommunale Betriebe. Der Wettbewerb könnte vor allem dadurch noch belebt werden, dass mehr Kommunen Ausschreibungsverfahren durchführen."

Das Bundeskartellamt hat untersucht, inwieweit der Erwerb der Cortek-Gruppe den Remondis-Konzern als Bieter bei Ausschreibungen durch Kommunen und duale Systeme für die Erfassung von Haushaltsabfällen stärken kann, obwohl die Cortek-Gruppe in diesem Entsorgungsbereich bisher keine Aufträge hält. Solche marktübergreifenden Effekte werden auch Gegenstand einer derzeit vorbereiteten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts sein, die sich unter anderem mit den Gründen und Voraussetzungen der Wettbewerbsintensität bei Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen befassen wird. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen