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Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen


Entsorgung von Gewerbeabfällen: Remondis darf die Cortek-Gruppe übernehmen
Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer

(17.12.15) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Cortek-Gruppe durch die Remondis GmbH & Co. KG, Kloster Lehnin, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Zur Cortek-Gruppe gehören die Cortek Gesellschaft für Recycling und Entsorgungsleistungen mbH, Weißenfels, die Umtech Entsorgungsgesellschaft mbH, Zeitz, und die Zentrum für Wertstoffverarbeitung Mitteldeutschland GmbH, Schkopau. Die erworbenen Gesellschaften bieten vor allem die Entsorgung von Gewerbeabfällen im südlichen Teil von Sachsen-Anhalt sowie in den angrenzenden Gebieten Thüringens und Sachsens an.

Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer. Remondis ist das größte Entsorgungsunternehmen in Deutschland. In der hier relevanten Region ist das Unternehmen darüber hinaus Marktführer bei der Erfassung von Haushaltsabfällen. Durch den Erwerb der Cortek-Gruppe wird Remondis dort auch zum Marktführer bei Gewerbeabfällen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Trotz der starken Marktposition von Remondis war das Vorhaben letztlich freizugeben. Die in der Region tätigen Wettbewerber haben ebenfalls gut ausgestattete Standortnetze, beteiligen sich neben Remondis aktiv an Ausschreibungen für die Erfassung von Haushaltsabfällen und Verpackungsabfällen und erzeugen so Wettbewerbsdruck. Allerdings erfolgt die Erfassung von Haushaltsabfällen in vielen Kommunen der Region durch ausschreibungsfrei beauftragte kommunale Betriebe. Der Wettbewerb könnte vor allem dadurch noch belebt werden, dass mehr Kommunen Ausschreibungsverfahren durchführen."

Das Bundeskartellamt hat untersucht, inwieweit der Erwerb der Cortek-Gruppe den Remondis-Konzern als Bieter bei Ausschreibungen durch Kommunen und duale Systeme für die Erfassung von Haushaltsabfällen stärken kann, obwohl die Cortek-Gruppe in diesem Entsorgungsbereich bisher keine Aufträge hält. Solche marktübergreifenden Effekte werden auch Gegenstand einer derzeit vorbereiteten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts sein, die sich unter anderem mit den Gründen und Voraussetzungen der Wettbewerbsintensität bei Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen befassen wird. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

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