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Leicht sinkender Gasletztverbraucherpreise


Elektrizitäts- und Gasmärkte: "Monitoringbericht Energie 2015" der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes
Die Maßnahmen zur Wahrung der Netz- und Systemstabilität sind notwendig, wenn einzelne Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind und die Versorgungssicherheit bedroht ist

(15.12.15) - Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben ihren gemeinsamen "Monitoringbericht 2015" über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Damit setzen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihre enge Zusammenarbeit in der Beobachtung und Analyse der Entwicklungen im Strom- und Gasbereich fort.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Stromverbraucher profitieren heute von der großen Anbietervielfalt auf den Endkundenmärkten. Auch im Heizstrombereich hat der Wettbewerb endlich Fahrt aufgenommen. Inzwischen sind mehrere Heizstromanbieter bundesweit tätig, und die Heizstrom-Wechselquoten haben sich im Jahr 2014 verdoppelt. Die Stromgroßhandelsmärkte sind von hoher Liquidität gekennzeichnet. Stromlieferungen können an der Börse nun kurzfristiger und mit höherer zeitlicher Auflösung gehandelt werden. Die Marktmacht der größten Stromerzeugungsunternehmen hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen."

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte: "Die Stromerzeugung ist durch einen Rückgang der Erzeugung aus konventionellen Energieträgern bei einem gleichzeitigen Anstieg der Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern geprägt. Der Netzausbau kann damit immer noch nicht Schritt halten. Als Folge mussten die Netzbetreiber 2014 verstärkt Maßnahmen zur Wahrung der Netz- und Systemstabilität ergreifen."

Die Maßnahmen zur Wahrung der Netz- und Systemstabilität sind notwendig, wenn einzelne Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind und die Versorgungssicherheit bedroht ist. Die Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in die Kraftwerksfahrweise (sog. Redispatch-Maßnahmen) sind im Vergleich zum Jahr 2013 um 6 Prozent auf 8.453 Stunden angestiegen. Die veranschlagten saldierten Kosten für diese Eingriffe 2014 wurden von den Übertragungsnetzbetreibern mit 186,7 Mio. Euro angegeben. Auch bei der Abregelung der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien (sog. Einspeisemanagement) hat sich die Menge der Abregelung von 555 GWh im Jahr 2013 auf 1.581 GWh fast verdreifacht. Die entsprechenden Entschädigungszahlungen haben sich mit ca. 83 Mio. Euro um ca. 89 Prozent erhöht. Auch für das Jahr 2015 zeichnet sich bereits im ersten Quartal eine abermalige Erhöhung der Abregelung und somit der Entschädigungszahlungen ab.

Zu den Entwicklungen im Gasbereich führt der Präsident der Bundesnetzagentur weiter aus: "Die Import-und Exportmengen sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die wichtigsten Bezugsquellen für nach Deutschland geliefertes Gas sind nach wie vor Russland und die GUS Staaten sowie Norwegen und die Niederlande. Die Exporte flossen im Wesentlichen nach Tschechien, in die Schweiz, nach Österreich und Frankreich."

Der Trend leicht sinkender Gasletztverbraucherpreise setzt sich fort. In den betrachteten Fällen privater und gewerblicher Verbraucher ergab sich zum 1. April 2015 im Jahresvergleich eine Verringerung um rund 0,1 ct/kWh.

Kartellamtspräsident Mundt sagte: "Im Jahr 2014 hat die Liquidität der Erdgasgroßhandelsmärkte erneut zugenommen. Im bilateralen Großhandel sind wesentliche Zuwächse zu verzeichnen und das Volumen des börslichen Gashandels hat sich sogar mehr als verdoppelt. Die Importpreise orientieren sich inzwischen ganz überwiegend an den Erdgasbörsenpreisen und nicht mehr an Ölpreisen. Auch auf den größten Endkundenmärkten stehen die Anbieter in bundesweitem Wettbewerb."

Für den Monitoringbericht 2015 konnte die Marktabdeckung und Validität der erhobenen Daten im Vergleich zu den Vorjahren nochmals gesteigert werden. Mit der Auswertung dieser Daten werden die Marktentwicklungen umfassend und detailreich dargestellt. Sie finden den Bericht zum Download auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts. (Bundeskartellamt: ra)


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