Beschaffung der Streitkräfte
Bundeskartellamt gibt deutsch-französische Panzerbauer-Fusion frei
KMW und Nexter bauen beide unter anderem schwere Kampfpanzer
(11.09.15) - Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der Wegmann & Co. GmbH und der französischen GIAT Industries S.A. freigegeben. Die Unternehmen beabsichtigen, die geschäftlichen Aktivitäten ihrer beiden Tochterunternehmen Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG ("KMW") und Nexter Systems S.A. ("Nexter") in ein neu zu gründendes 50:50 Gemeinschaftsunternehmen einzubringen. Das Vorhaben betrifft verschiedene Bereiche der Rüstungsindustrie, insbesondere die Entwicklung und Herstellung von gepanzerten Rad- und Kettenfahrzeugen, aber auch den Umbau und die Modernisierung sowie die Instandsetzung von gepanzerten Militärfahrzeugen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Bei der Fusionskontrolle wird überprüft, ob wirksamer Wettbewerb auf den betroffenen Märkten erheblich behindert wird. Die Ermittlungen haben ergeben, dass dies im vorliegenden Fall, gerade auch beim Bau schwerer Kampfpanzer, nicht zu erwarten ist. Sicherheitspolitische Aspekte sind nicht Gegenstand der Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamtes, sondern Teil einer außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgt und noch nicht abgeschlossen ist."
KMW und Nexter bauen beide unter anderem schwere Kampfpanzer. Die Ermittlungen haben aber ergeben, dass sich die Fusion nicht nachteilig auf die Beschaffung der jeweiligen Streitkräfte auswirken wird. Im Rüstungsbereich hat der Kunde - in der Regel der Staat - großen Einfluss auf das Endprodukt. Es handelt sich um einen besonderen Ausschreibungsmarkt, bei dem auch sicherheitspolitische Belange bei den Beschaffungen eine Rolle spielen.
Neben der starken Stellung der Kunden war für die Entscheidung ausschlaggebend, dass es eine hinreichend große Anzahl von Wettbewerbern aus dem In- und Ausland mit vergleichbaren technologischen Fähigkeiten und Produktpaletten gibt. Zudem haben sich keine Hinweise auf eine besondere wettbewerbliche Nähe zwischen den Zusammenschlussbeteiligten ergeben. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."