Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Submissionsabsprachen sind eine Straftat


Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen?
Bundeskartellamt veröffentlicht eine Infobroschüre für Vergabestellen

(02.09.15) - Das Bundeskartellamt hat eine Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffentlicht. Eine Checkliste mit typischen Indikatoren soll es Vergabestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Strafverfolgungs- und Kartellbehörden sind auf die Mithilfe der Vergabestellen angewiesen. Die Aufdeckung von Submissionsabsprachen ist ohne entsprechende Hinweise sehr schwierig, da sich die beteiligten Unternehmen erfahrungsgemäß sehr viel Mühe geben, ihre illegalen Absprachen zu verdecken. Wir haben in vergangenen Verfahren, wie beispielsweise dem Feuerwehrfahrzeugkartell oder dem Schienenkartell gesehen, dass es bestimmte Anhaltspunkte in den Vergabeverfahren geben kann, die sich zu einem Anfangsverdacht für illegale Absprachen verdichten können."

Nach der Checkliste sollten Vergabestellen u.a. darauf achten, ob sich die einzelnen Angebote äußerlich ähneln, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Bieter die Angebote der anderen kennen oder ob gewisse Angebotsmuster erkennbar sind. Bei weitem nicht jede Auffälligkeit in den Angebotsunterlagen muss auf einer illegalen Absprache beruhen. Dennoch kann es von Fall zu Fall sinnvoll sein, das Bundeskartellamt oder die örtlich zuständige Landeskartellbehörde auch in Zweifelsfällen über einen Verdacht zu informieren.

Submissionsabsprachen sind – anders als andere Kartellverstöße – eine Straftat. Es gilt deshalb eine geteilte Zuständigkeit. Den verantwortlichen Personen droht eine Freiheits- oder Geldstrafe nach § 298 des Strafgesetzbuches. Für sie ist deshalb die Staatsanwaltschaft zuständig. Die Verfolgung der beteiligten Unternehmen fällt hingegen in die Zuständigkeit der Kartellbehörden, die empfindliche Bußgelder verhängen können. Im Rahmen der Ermittlungen kooperieren die Behörden eng miteinander.

Zur Intensivierung der Verfolgungstätigkeit veranstaltet das Bundeskartellamt regelmäßig einen Erfahrungsaustausch von Kartellbehörden und Staatsanwälten aus ganz Deutschland. Der Dialog im "Netzwerk Submissionsabsprachen" dient dazu, Synergieeffekte bei der Bekämpfung von Submissionsabsprachen zu erzielen und die Aufklärungsquote für diese Taten weiter zu erhöhen. Die Erfahrungen der beteiligten Verfolgungsbehörden sind in die Erstellung der Broschüre eingeflossen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen