Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Hohe Kartellstrafe gegen Luxuskosmetikhersteller


Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht: Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Luxuskosmetikhersteller wegen Marktinformationssystem
Das Marktinformationssystem stellt einen systematischen Austausch zwischen den wesentlichen Markenherstellern über Umsätze, Produktneuheiten und andere wettbewerbsrelevante Daten der Unternehmen dar


(11.07.08) - Das Bundeskartellamt hat gegen Hersteller hochwertiger Parfümerie- und Kosmetikartikel Bußgelder von knapp 10 Mio. Euro verhängt. Die Luxuskosmetikartikel werden selektiv über ausgewählte Parfümerien vertrieben. Betroffen sind neun Unternehmen und 13 frühere oder aktuelle Geschäftsführer.

Bei den Unternehmen handelt es sich um die deutschen Tochterunternehmen führender Hersteller von Luxuskosmetik wie Chanel, Clarins, Cosmopolitan Cosmetics Prestige (jetzt P&G Prestige Products), Coty Prestige Lancaster, Estée Lauder, L'Oréal, LVMH Parfums & Kosmetik, Shiseido und YSL Beauté.

Die Unternehmen tauschten sich in der sog. Schlossrunde seit mindestens 1995 über eine Vielzahl von unternehmensinternen Daten aus. Sie meldeten vierteljährlich detaillierte Umsatzzahlen an den Moderator der Schlossrunde, einen ehemaligen L'Oréal-Mitarbeiter, und informierten sich über Werbeausgaben, Retouren, geplante Produktneueinführungen und Preisanhebungen, Verhalten gegenüber den ausgewählten Parfümerien und andere marktstrategische Elemente. Die Schlossrunde umfasste so gut wie alle wichtigen Anbieter von Luxuskosmetik. Der Markt hat einen Jahresumsatz von ca. 1,5 Mrd. Euro.

Das Marktinformationssystem stellt einen systematischen Austausch zwischen den wesentlichen Markenherstellern über Umsätze, Produktneuheiten und andere wettbewerbsrelevante Daten der Unternehmen dar. Auch waren die Marktinformationen den einzelnen Unternehmen zuzuordnen, sodass dadurch der Wettbewerb eingeschränkt worden ist. Durch diesen Informationsaustausch besteht darüber hinaus die Gefahr der Koordinierung des Marktverhaltens unter den Kosmetikherstellern.

Dies verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht und wird, wie bereits kürzlich im Fall "Drogerieartikel", vom Bundeskartellamt konsequent geahndet.

Die Geldbußen gegen die Unternehmen liegen zwischen 250.000 Euro und 2,1 Mio. Euro. Sie bemessen sich für den Tatzeitraum seit der letzten GWB Novelle 2005 anhand des Umsatzes der Unternehmen . Für den Zeitraum vor der Novelle wurde der damals noch gültige Bußgeldrahmen von 500.000 Euro angesetzt, da eine Mehrerlösberechnung nicht möglich war.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen und Personen können gegen die Bußgeldbescheide Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. (Bundeskartellamt: ra)

Lesen Sie auch:
Die Einfallstore des Kartellrechts

Besuchen Sie auch:
Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen

Hier geht's zum Schnupper-Abo
Hier geht's zum regulären Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Schnupper-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [42 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Schnupper-Abo) [41 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen