Hoher Wettbewerbsdruck durch digitale Angebote
Bundeskartellamt gibt Fusion zwischen Pons und Langenscheidt frei
Pons und Langenscheidt erreichen zusammen sowohl bei gedruckten Wörterbüchern als auch bei gedruckten Sprachkursen teilweise deutlich über 40 Prozent Marktanteil
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Geschäftsbereiche der Langenscheidt GmbH & Co. KG, München, sowie der Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, München (im Folgenden zusammenfassend: "Langenscheidt"), durch die zur Klett-Gruppe gehörenden Pons GmbH, Stuttgart ("Pons"), freigegeben. Sowohl Pons als auch Langenscheidt verlegen Wörterbücher und Bücher zum Sprachenlernen. Das Angebot umfasst neben Printmedien auch mehrere digitale Angebote, wie Online-Wörterbücher, E-Books und Apps.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Infolge des Zusammenschlusses kommen die Unternehmen zusammen auf hohe Marktanteile sowohl bei gedruckten Wörterbücher als auch bei den gedruckten Sprachkurs-Produkten. Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei den kritischen Märkten um sogenannte Bagatellmärkte mit nur geringen Umsätzen handelt. Darüber hinaus ist ein hoher Wettbewerbsdruck durch digitale Angebote feststellbar. Viele Verbraucher nutzen inzwischen vorrangig das Internet, um Wörter zu suchen oder Sprachen zu lernen."
Nach der sogenannten "Bagatellmarktklausel" des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darf ein Zusammenschluss nicht untersagt werden, wenn in dem betroffenen Markt im Inland im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Mio. Euro umgesetzt wurden.
Pons und Langenscheidt erreichen zusammen sowohl bei gedruckten Wörterbüchern als auch bei gedruckten Sprachkursen teilweise deutlich über 40 Prozent Marktanteil. Bei Wörterbüchern ist Conelsen/BI ein großer Wettbewerber. Bei Sprachkursen sind die verbleibenden Wettbewerber deutlich kleiner als das fusionierte Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hat für seine Ermittlungen eine umfassende Marktbefragung bei den Wettbewerbern im Printbereich durchgeführt und zudem die bedeutendsten Online-Anbieter von fremdsprachigen Wörterbüchern und Sprachkursen befragt. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 11.06.19
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."