Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten
Telekom und EWE dürfen zum gemeinsamen Glasfaserausbau Gemeinschaftsunternehmen gründen
Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt
Das Bundeskartellamt hat e das Vorhaben der Telekom Deutschland GmbH und der EWE AG, gemeinsam Glasfasernetze bis zum Endkunden in Nordwestdeutschland auszubauen, im Rahmen der Fusionskontrolle freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Beteiligten haben sich zu erheblichen Investitionen in den zügigen Ausbau gigabitfähiger Netze verpflichtet. Darüber hinaus haben sie sich bereit erklärt, bestimmte wettbewerbliche Leitplanken zu beachten. In der jetzigen Form wird die Kooperation nach unserer Einschätzung zu deutlichen Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum führen."
Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt. Daneben unterlag das für die Durchführung der Kooperation geplante Gemeinschaftsunternehmen auch der Fusionskontrolle. Da sich das Vorhaben aufgrund der Verpflichtungszusagen im Ergebnis vorteilhaft auf die Wettbewerbsbedingungen auf den betroffenen Märkten auswirkt, konnte nun auch das Fusionskontrollverfahren mit einer Freigabe abgeschlossen werden. Die Freigabe ist noch nicht rechtskräftig. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 10.03.20
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."