Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel


Bundeskartellamt gibt teilweise Übernahme von Ratio Märkten durch Edeka frei
Das nun aufgrund einer erneuten Anmeldung freigegebene Vorhaben beschränkt sich auf die aus kartellrechtlicher Sicht unproblematischen Märkte


(09.03.11) - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von sechs SB-Warenhäusern, einem Fachmarkt und fünf Cash&Carry-Märkten (Abholgroßhandel) der Ratio Handel GmbH & Co. KG, Münster durch Edeka freigegeben. Ursprünglich umfasste das Vorhaben der Beteiligten weitere Märkte der Ratio. Nachdem das Bundeskartellamt wettbewerbliche Bedenken gegenüber der Übernahme dieser Standorte geltend gemacht hatte, wurde die Anmeldung von den Beteiligten zurückgenommen.

Das nun aufgrund einer erneuten Anmeldung freigegebene Vorhaben beschränkt sich auf die aus kartellrechtlicher Sicht unproblematischen Märkte. Die Edeka übernimmt im Wesentlichen Standorte in Münster, Ratingen, Stuhr, Trier und Baunatal (SB-Warenhäuser) sowie in Laatzen, Bochum, Bielefeld, Ratingen und Hagen (Cash&Carry-Märkte).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte: "Angesichts der hohen Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel hat das Bundeskartellamt die Übernahme eingehend geprüft. Aufgrund unserer Bedenken wurde das Vorhaben angepasst. Im Ergebnis können nun neben Kaufland auch kleine Wettbewerber ihre Position in Kerngebieten der Edeka ausbauen."

Die Übernahme aller Ratio-Standorte durch die Edeka wäre zu untersagen gewesen. Wie auch zuletzt in den Verfahren Edeka/trinkgut oder Edeka/Tengelmann hatte das Bundeskartellamt eine eingehende Untersuchung der betroffenen Absatzmärkte vorgenommen und Einkaufsalternativen für den Verbraucher analysiert. Die Übernahme der SB-Warenhäuser in Gohfeld, Bielefeld, Osnabrück und Stadthagen hätte nach den Erkenntnissen der Behörde die in den betroffenen Markträumen bereits bestehende marktbeherrschende Stellung der Edeka weiter verstärkt.

Ebenso hätte die Übernahme von drei Cash&Carry-Märkten der Ratio in Münster, Osnabrück, und Limburg zu einer marktbeherrschenden Stellung der Edeka im gesondert zu bewertenden Markt für den Abholgroßhandel mit Lebensmitteln geführt. Die Marktanteile lagen hier zwischen 90 und 100 Prozent. Auch die Berücksichtigung des durch den Zustellgroßhandel jedenfalls teilweise ausgeübten Wettbewerbsdrucks hat nicht zu einer anderen Bewertung geführt.

Zwischenzeitlich hat Ratio den Betrieb der SB-Warenhäuser in Gohfeld und Bielefeld an das Handelsunternehmen Bartels Langness, Kiel, veräußert. Die SB-Warenhäuser in Osnabrück und Stadthagen wurden - wie zuvor schon der Ratio-Standort in Bochum - von Kaufland übernommen. Die drei Cash&Carry-Standorte in Münster, Osnabrück und Limburg werden von Brülle & Schmeltzer, einem in Lippstadt ansässigen Betreiber von Cash&Carry-Märkten, übernommen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen