Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Fusionskontrolle und Wettbewerbsbeschränkung


Pläne zum Verkauf von Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung an die Rheinisch Bergische Verlagsgesellschaft zurückgezogen
Im gesamten Verbreitungsgebiet der beiden Zeitungen wäre jeweils der potenzielle Wettbewerb zwischen der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft und der Aachener Verlagsgesellschaft entfallen


(04.12.09) - Die Gesellschafter der Aachener Verlagsgesellschaft haben entschieden, den beim Bundeskartellamt angemeldeten Verkaufsprozess der beiden Aachener Zeitungen an die Rheinisch Bergische Verlagsgesellschaft zu beenden.

Die Rheinisch Bergische Verlagsgesellschaft beabsichtigte, die Mehrheit des Kapitals und der Stimmrechte an der Aachener Verlagsgesellschaft mbH zu erwerben. Die Aachener Verlagsgesellschaft mbH gibt die beiden Zeitungen Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung heraus. Die Aachener Verlagsgesellschaft hält derzeit 75,5 Prozent der Anteile an der Zeitungsverlag Aachen GmbH. Die restlichen 24,5 Prozent der Anteile werden bereits indirekt von der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft gehalten.

Die 6. Beschlussabteilung hat den Verfahrensbeteiligten Anfang November 2009 mitgeteilt, dass sie beabsichtige, das Vorhaben zu untersagen. Auf Leser- und Anzeigenmärkten im Verbreitungsgebiet der Aachener Nachrichten/Aachener Zeitung drohe die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung.

Zu einer solchen Verstärkung wäre es aus Sicht des Bundeskartellamtes aus den nachstehenden Erwägungen gekommen, von denen jede für sich genommen ausgereicht hätte, das Vorhaben zu untersagen:

>> Im gesamten Verbreitungsgebiet der beiden Zeitungen wäre jeweils der potenzielle Wettbewerb zwischen der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft und der Aachener Verlagsgesellschaft entfallen. Bei monopolistisch strukturierten Märkten - wie den vorliegenden - kommt dem Erhalt potenziellen Wettbewerbs eine besondere Bedeutung zu.

>> In der Region Heinsberg wäre auf dem Leser- und Anzeigenmarkt tatsächlicher Wettbewerb durch den Zusammenschluss entfallen und es wäre zu einer weiteren Konzentration der Marktanteile gekommen. Hier stehen sich derzeit die Rheinische Bergische Verlagsgesellschaft und die Aachener Verlagsgesellschaft als unmittelbare Wettbewerber gegenüber. Im Süden des Kreises Aachen (Monschau, Simmerath, Roetgen) würde die Wettbewerbsstellung der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft auf dem Anzeigenmarkt u.a. durch ihre überlegene Finanzkraft gegenüber dem Anzeigenverlag Weiss verstärkt.

Zudem bestünde durch die Beteiligung der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft an dem niederländischen Anzeigenblattverlag "Nederlandse Weekbladen Groep" nach dem Zusammenschluss die Möglichkeit, eine Gebietslücke zu schließen und flächendeckend überregional nachfragenden Kunden (z.B. Discounter) entsprechend größere Belegungseinheiten anzubieten. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen