Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs


Hersteller von Glasmikrosphären nehmen Fusionsanmeldung nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Nach den Ergebnissen der vorläufigen Marktermittlungen wäre durch den Zusammenschluss der mit großem Abstand führende Anbieter von Vollglasmikrosphären im Europäischen Wirtschaftsraum entstanden



In dem Fusionskontrollverfahren zwischen Potters Industries LLC, Malvern (USA), und Sovitec Mondial S.A., Fleurus (Belgien), haben die Unternehmen am 24. Mai 2017 ihre Anmeldung zurückgenommen. Das Bundeskartellamt hatte zuvor am 11. Mai 2017 einen Entscheidungsentwurf an die Verfahrensbeteiligten übersandt, in dem den Unternehmen die wettbewerblichen Bedenken gegen die Fusion mitgeteilt worden waren.

Potters Industries und Sovitec Mondial sind führende Hersteller von Vollglasmikrosphären. Diese überwiegend aus Recyclingglas hergestellten Glasperlen werden insbesondere als Reflexglasperlen im Bereich der Straßen- und Bodenmarkierung, als Strahlmittel in der Oberflächenbehandlung und als Additive/Füllstoffe in der kunststoffverarbeitenden Industrie eingesetzt.

Nach den Ergebnissen der vorläufigen Marktermittlungen wäre durch den Zusammenschluss der mit großem Abstand führende und möglicherweise marktbeherrschende Anbieter von Vollglasmikrosphären im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entstanden mit einem Marktanteil von ca. 60 Prozent. Potters und Sovitec üben derzeit nicht zuletzt aufgrund ihrer vergleichbaren Produktpalette ferner einen besonders starken Wettbewerbsdruck aufeinander aus. Da dieser entfallen wäre, war eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs als Folge des Zusammenschlusses zu erwarten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die von den beiden Unternehmen hergestellten winzigen Glasperlen finden in vielen Bereichen Anwendung. Durch die Fusion wären für die Abnehmer in allen Einsatzgebieten besonders wichtige Ausweichalternativen entfallen. Die Kapazitäten der verbliebenen Wettbewerber sind zudem in hohem Maße ausgelastet. Die resultierenden negativen Folgen der Fusion wären vor allem auch in Deutschland spürbar gewesen, da hierzulande besonders viele Unternehmen diese Produkte nachfragen." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 04.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen