Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs


Hersteller von Glasmikrosphären nehmen Fusionsanmeldung nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Nach den Ergebnissen der vorläufigen Marktermittlungen wäre durch den Zusammenschluss der mit großem Abstand führende Anbieter von Vollglasmikrosphären im Europäischen Wirtschaftsraum entstanden



In dem Fusionskontrollverfahren zwischen Potters Industries LLC, Malvern (USA), und Sovitec Mondial S.A., Fleurus (Belgien), haben die Unternehmen am 24. Mai 2017 ihre Anmeldung zurückgenommen. Das Bundeskartellamt hatte zuvor am 11. Mai 2017 einen Entscheidungsentwurf an die Verfahrensbeteiligten übersandt, in dem den Unternehmen die wettbewerblichen Bedenken gegen die Fusion mitgeteilt worden waren.

Potters Industries und Sovitec Mondial sind führende Hersteller von Vollglasmikrosphären. Diese überwiegend aus Recyclingglas hergestellten Glasperlen werden insbesondere als Reflexglasperlen im Bereich der Straßen- und Bodenmarkierung, als Strahlmittel in der Oberflächenbehandlung und als Additive/Füllstoffe in der kunststoffverarbeitenden Industrie eingesetzt.

Nach den Ergebnissen der vorläufigen Marktermittlungen wäre durch den Zusammenschluss der mit großem Abstand führende und möglicherweise marktbeherrschende Anbieter von Vollglasmikrosphären im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entstanden mit einem Marktanteil von ca. 60 Prozent. Potters und Sovitec üben derzeit nicht zuletzt aufgrund ihrer vergleichbaren Produktpalette ferner einen besonders starken Wettbewerbsdruck aufeinander aus. Da dieser entfallen wäre, war eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs als Folge des Zusammenschlusses zu erwarten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die von den beiden Unternehmen hergestellten winzigen Glasperlen finden in vielen Bereichen Anwendung. Durch die Fusion wären für die Abnehmer in allen Einsatzgebieten besonders wichtige Ausweichalternativen entfallen. Die Kapazitäten der verbliebenen Wettbewerber sind zudem in hohem Maße ausgelastet. Die resultierenden negativen Folgen der Fusion wären vor allem auch in Deutschland spürbar gewesen, da hierzulande besonders viele Unternehmen diese Produkte nachfragen." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 04.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen