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Ausnahmslos sogenannte Bagatellmärkte


Bundeskartellamt gibt Übernahme der Mediengruppe Frankfurt durch Ippen-Gruppe frei
"Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen"



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ippen-Gruppe freigegeben, die Mediengruppe Frankfurt von der FAZIT-Stiftung zu übernehmen. Zu den Zeitungstiteln der Mediengruppe Frankfurt gehören die "Frankfurter Neue Presse" und die "Frankfurter Rundschau". Erworben werden soll auch das Anzeigenblatt "Mix am Mittwoch".

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen. Derzeit verfügt die FAZ-Gruppe in Frankfurt mit den drei Titeln "Frankfurter Neue Presse", "Frankfurter Rundschau" und der Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über ein Monopol. Nach dem Zusammenschluss werden "Frankfurter Neue Presse" und "Frankfurter Rundschau" im Wettbewerb zur Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" stehen und die Leser können zwischen zwei voneinander unabhängigen Mediengruppen auswählen."

Die Ippen-Gruppe verlegt in ganz Deutschland Tageszeitungen. Zur Gruppe gehört ebenfalls eine Vielzahl von Anzeigenverlagen, welche Anzeigenblätter herausbringen. An der Spitze der Verlagsgruppe steht der Verleger Dr. Dirk Ippen. In Südhessen verlegt die Ippen-Gruppe u.a. die "Offenbach-Post" und die "Wetterauer Zeitung". Kernverbreitungsgebiete der "Frankfurter Rundschau" und der "Frankfurter Neue Presse" sind die Stadt Frankfurt, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Landkreis Limburg-Weilburg.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft eine Vielzahl von Anzeigen- und Lesermärkten in Südhessen. Bei den betroffenen Anzeigenmärkten handelt es sich ausnahmslos um sogenannte Bagatellmärkte, welche – aufgrund des geringen Umsatzvolumens – von Gesetzes wegen bei der Entscheidung über die Freigabefähigkeit eines Zusammenschlussvorhabens nicht berücksichtigt werden dürfen. Auf den betroffenen Lesermärkten kommt es infolge des Zusammenschlussvorhabens in der Stadt Offenbach, im Landkreis Offenbach und im Wetteraukreis zu Überschneidungen. Dieser Umstand stand einer Freigabe aber nicht entgegen, da die Verbesserungen auf dem Lesermarkt in der Stadt Frankfurt deutlich gewichtiger sind als etwaige Verschlechterungen in diesen Gebieten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18


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